

Unternehmer
Ein Unternehmer ist eine Person oder ein Unternehmen, das selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt (§2 UstG). Diese Definition umfasst sowohl Einzelunternehmer als auch juristische Personen wie Gesellschaften und Vereine.
Gewerbliche Tätigkeit: Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, die nicht der privaten Lebensführung zuzuordnen ist.
Berufliche Tätigkeit: Hierunter fallen freiberufliche Tätigkeiten wie die eines Arztes, Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Merkmale eines Unternehmers
Selbstständigkeit: Der Unternehmer handelt auf eigene Rechnung und Verantwortung. Dies bedeutet, dass er das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit selbst trägt und eigene Entscheidungen trifft.
Nachhaltigkeit: Die Tätigkeit muss darauf angelegt sein, auf Dauer ausgeübt zu werden. Ein einmaliges Geschäft reicht nicht aus, um als Unternehmer zu gelten.
Einnahmeerzielungsabsicht: Der Unternehmer muss die Absicht haben, Einnahmen zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Tätigkeit im eigenen Namen: Der Unternehmer muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln, nicht im Auftrag eines anderen.
Steuerliche Pflichten eines Unternehmers
Umsatzsteuer: Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Ausnahmen und Sonderregelungen können für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG gelten.
Einkommensteuer: Die Einkünfte aus gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Relevant sind hier insbesondere § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und § 18 EStG (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit).
Gewerbesteuer: Gewerbliche Unternehmen unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer. Die Grundlage hierfür bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten: Unternehmer müssen ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren und entsprechende Aufzeichnungen führen, wie es in der Abgabenordnung (AO) geregelt ist.
Rechte eines Unternehmers
Vorsteuerabzug: Unternehmer können die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auf erhaltene Lieferungen und Leistungen als Vorsteuer abziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Freibeträge und Pauschbeträge: Es gibt verschiedene Freibeträge und Pauschbeträge, die Unternehmer in Anspruch nehmen können, um ihre Steuerlast zu mindern.
