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Sozialversicherungsbetrug

Der Sozialversicherungsbetrug umfasst Handlungen, durch die Sozialversicherungsbeiträge oder -leistungen auf illegale Weise erschlichen oder vermieden werden. Dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben und ist im Strafgesetzbuch (StGB) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.


Definition und Formen des Sozialversicherungsbetrugs

Sozialversicherungsbetrug liegt vor, wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, um sich oder anderen unrechtmäßig Vorteile im Bereich der Sozialversicherung zu verschaffen. Dies kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Typische Formen des Sozialversicherungsbetrugs sind:

  1. Nichtanmeldung      von Beschäftigten: Arbeitgeber melden ihre Arbeitnehmer nicht bei den      Sozialversicherungsträgern an, um Beiträge zu sparen.

  2. Scheinselbstständigkeit:      Arbeitnehmer werden fälschlicherweise als Selbstständige deklariert, um      Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden.

  3. Leistungsbetrug:      Arbeitnehmer geben falsche Informationen über ihre Arbeitsunfähigkeit oder      Arbeitslosigkeit, um unberechtigt Sozialleistungen zu beziehen.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden zum einen § 263 StGB, sowie § 266a StGB, als auch §117 SGB X.


Rechtliche Konsequenzen

Geldstrafe: Bei geringeren Delikten wird häufig eine Geldstrafe verhängt.

Freiheitsstrafe: In schwerwiegenden Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, insbesondere wenn hohe Schadenssummen im Spiel sind oder wiederholte Delikte vorliegen.

Rückzahlung: Unrechtmäßig erhaltene Leistungen müssen zurückgezahlt werden, und es können zusätzlich Zinsen und Säumniszuschläge anfallen.

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