

Factoring in der Steuer
Factoring in der Steuer
Als Factoring wird die Übertragung von Forderungen eines Unternehmens an Finanzdienstleister (Factor) bezeichnet.
Echtes und Unechtes Factoring
Zu unterscheiden ist zwischen echtem und unechtem Factoring
- Echtes Factoring
Beim echten Factoring (non-recourse factoring) trägt der Factor (Finanzdienstleister) das Ausfallrisiko der Forderung.
- Unechtes Factoring
Beim unechten Factoring (recourse factoring) trägt das verkaufende Unternehmen das Ausfallrisiko, wenn der Schuldner (Debitor) nicht zahlt.
Steuerliche Behandlung
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 26.06.2003 in der Sache C-305/01 ist bei der umsatzsteuerlichen Behandlung kein Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring zu machen.
Die Frage, ob das Factoring der Umsatzsteuer unterliegt, hängt von der Ausgestaltung des Factoring ab.
Für den Verkäufer der Forderung unterliegt der Verkauf in aller Regel nicht der Umsatzsteuer.
Demgegenüber ist die steuerliche Behandlung des Forderungskaufs durch den Factor (Finanzdienstleister) deutlich komplizierter. Hier kommt es auf die konkrete Gestaltung des Factoring an.
