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Bankenviertel

Gewinnbeteiligung


Durch Gewinnbeteiligungen kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter am Erfolg eines Unternehmens teilhaben.


Hintergrund

Die Gewinnbeteiligung kann sowohl dem Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmern Vorteile bringen: Zum einen für den Arbeitgeber, weil die Gewinnbeteiligung einen Ansporn für die Arbeitnehmer darstellt, zum Unternehmenserfolg beizutragen. Zum anderen für die Arbeitnehmer, weil sie für den Erfolg des Unternehmens, zu dem sie mit ihrer Arbeit beitragen, entlohnt werden.


Gewinnbeteiligung bei Arbeitnehmern

Beteiligt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens, sind die Beträge im Rahmen der Lohnsteuer als sonstige Bezüge zu versteuern. 


Steuerfreier Höchstbetrag

Allerdings besteht ein steuerfreier Höchstbetrag (bis zu jährlich 1.440,00 €) für die unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Hierfür muss es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handeln, die grundsätzlich allen Mitarbeitenden des Unternehmens offensteht, die ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Zudem muss es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung um eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers handelt, die den Arbeitnehmenden in Form von Sachbezügen gewährt werden.


Gewinnbeteiligung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Besonders häufig sind Gewinnbeteiligungen auch Geschäftsführern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) anzutreffen. Allerdings ist gerade dann Vorsicht geboten, wenn der Geschäftsführer zugleich auch Gesellschafter ist. Hier stellt sich das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung: Ist die Gewinnbeteiligung unangemessen hoch, könnte der über das übliche Maß hinausgehende Teil eine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Maßgeblich ist hier, ob die Gewinnbeteiligung auch einem Geschäftsführer, der kein Gesellschafter ist, in dieser Höhe gezahlt worden wäre (sogenannter „Drittvergleich“). Dabei handelt es sich um eine in der Praxis jedoch äußerst schwierige Frage.



 

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