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Bankenviertel

Reisekosten

Reisekosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit beruflich bedingten Reisen anfallen. Dazu zählen Kosten für Fahrten, Verpflegung, Übernachtung und weitere notwendige Ausgaben. Die steuerliche Behandlung dieser Kosten ist für Arbeitnehmer und Selbstständige von großer Bedeutung, die sie die Steuerlast mindern kann.


Steuerliche Absetzbarkeit

Für Arbeitnehmer gelten folgende Regeln:

  1. Fahrtkosten: Diese können entweder mit den tatsächlichen Kosten oder der      Kilometerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer für den eigenen PKW)      abgerechnet werden.

  2. Verpflegungsmehraufwand: Für beruflich bedingte Abwesenheit von mehr als 8 Stunden      gibt es Pauschalen, die steuerlich absetzbar sind. Diese betragen aktuell      14 Euro für einen vollen Tag und 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24      Stunden.

  3. Übernachtungskosten: Die tatsächlichen Kosten für die Übernachtung können      abgesetzt werden, solange sie angemessen sind. Eine Pauschale gilt nur für      Auslandsreisen.

  4. Sonstige      Reisekosten: Diese können in tatsächlicher      Höhe geltend gemacht werden, wenn sie nachweisbar und beruflich veranlasst      sind.

Arbeitnehmer müssen diese Kosten in ihrer Steuererklärung unter den Werbungskosten angeben. Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht übernimmt oder nur teilweise erstattet, können die verbleibenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für Selbstständige gelten ähnliche Regeln, jedoch werden die Reisekosten als Betriebsausgaben behandelt:

  1. Fahrtkosten: Diese können ebenfalls mit den tatsächlichen Kosten oder der      Kilometerpauschale abgerechnet werden.

  2. Verpflegungsmehraufwand: Die gleichen Pauschalen wie bei Arbeitnehmern gelten auch für      Selbstständige.

  3. Übernachtungskosten: Auch hier können die tatsächlichen Übernachtungskosten      abgesetzt werden.

  4. Sonstige      Reisekosten: Alle notwendigen und      nachweisbaren Kosten im Zusammenhang mit der Reise sind absetzbar.

Selbstständige geben diese Kosten in ihrer Gewinnermittlung an, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn reduziert.

Wichtig für die Absetzbarkeit ist, alle Belege und Nachweise für die Reisekosten aufzubewahren. Zudem müssen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur beruflichen Tätigkeit stehen und es kann hilfreich sein, gerade bei längeren Reisen, einen detaillierten Reisebericht anzufertigen.

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