

Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das oberste deutsche Gericht für Steuer-, Abgaben- und Zollsachen und einer der obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständigkeit
Der BFH ist im Wesentlichen für Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte zuständig. Im Rahmen der Revision erfolgt eine Überprüfung des angegriffenen Urteils in rechtlicher Hinsicht. Tatsachenfragen werden vom Gericht in aller Regel nicht geprüft; damit einhergehend findet auch keine Beweisaufnahme vor dem Bundesfinanzhof statt.
Daneben ist der BFH auch für Beschwerden und weitere Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Finanzgerichte zuständig.
Im Gegensatz zu den sonstigen obersten Gerichtshöfen des Bundes gibt es zwischen der Eingangsinstanz – also den Finanzgerichten – und dem BFH keine weitere Instanz. Eine erstinstanzliche Entscheidung des BFH selbst ist hingegen nicht möglich.
Vertretungszwang
Rechtssuchende müssen sich in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof von am Gericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu gehören Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfung.
Sitz und Organisation
Der Bundesgerichtshof sitzt als einziger oberster Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland in Bayern, nämlich in München. Die BFH ist in elf einzelne Senate unterteilt, die eigene Zuständigkeiten haben. Aktueller Präsident des BFH ist Hans-Josef Thesling. Die Senate bestehen jeweils aus fünf Richtern; für einige Entscheidungen genügt auch die Besetzung eines Senats mit drei Richtern.
Weicht die Rechtsprechung der unterschiedlichen Senate voneinander ab oder handelt es sich um eine besonders bedeutsame Rechtsfrage, wird der sogenannte Große Senat angerufen. Dieser besteht aus dem Präsidenten und sechs Richern.
