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Bankenviertel

Grundfreibetrag


Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der dazu dient, das notwendige Existenzminimum abzusichern.


Was ist ein Freibetrag?

„Freibetrag“ bedeutet, dass nur der über der Freibetragsgrenze liegende Teil des Einkommens zu versteuern ist. Der unter der Freibetragsgrenze liegende Teil des Einkommens bleibt hingegen steuerfrei. Dem entgegen steht der Begriff der „Freigrenze“, wo ein gewisser Betrag vollständig versteuert werden muss, wenn er die Freigrenze überschreitet. Das heißt, dass der Grundfreibetrag jedem Arbeitnehmer zu Gute kommt, selbst wenn das Einkommen über der Freibetragsgrenze liegt.


Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum von Arbeitnehmern schützen. Daher richtet sich die Höhe des Grundfreibetrags auch nach dem Existenzminimum. Dieses wird im „Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums vin Erwachsenen und Kindern“ ermittelt. Für Alleinstehende besteht das notwendige Existenzminimum und damit der Grundfreibetrag ab 2023 in Höhe von 10.908,00 € im Jahr. Für Verheiratete ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch (21.816,00 € im Jahr).


Grundfreibetrag in den vergangenen Jahren

JahrGrundfreibetrag

20199.168,00 €

20209.408,00 €

20219.744,00 €

202210.347,00 €

202310.908,00 €


Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Der Grundfreibetrag muss nicht beantragt werden, sondern kommt jedem Arbeitnehmer automatisch zu Gute.

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