

Kreditbetrug
Kreditbetrug ist eine Straftat, die durch Täuschungen im Zusammenhang mit geschäftlichen Krediten begangen werden kann und in § 265b des Strafgesetzbuches normiert ist.
Hintergrund und Verhältnis zur Betrugsstrafbarkeit
Die Strafbarkeit wegen Kreditbetruges nach § 265b des Strafgesetzbuches wurde erst nach dem Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 des Strafgesetzbuches eingeführt. Zwar können Täuschungen im Zusammenhang mit Krediten auch einen solchen Betrug darstellen. Allerdings muss der Täter schon bei Eingehung des Betrugs Vorsatz und Bereicherungsabsicht gehabt haben, was häufig nicht nachzuweisen war. Aus diesem Grund wurde die zusätzliche Strafbarkeit des Kreditbetrugs geschaffen.
Wortlaut des § 265b Abs. 1 StGB
Nach dem Tatbestand macht sich strafbar,
„[w]er einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
1.über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind“.
Unternehmen
§ 265 Abs. 3 Nr. 1 des Strafgesetzbuches definiert als Betrieb und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Hierfür reicht es auf Seiten des Kreditnehmers auch aus, dass dieser vortäuscht, der Kredit sei für ein solche Unternehmen bestimmt.
Kredite
Kredite im Sinne der Vorschrift können Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften sowie sonstige Gewährleistungen sein (§ 265b Abs. 3 Nr. 2 des Strafgesetzbuches).
Straffreiheit wegen tätiger Reue
Verhindert der Täter freiwillig, dass der Kreditgeber die beantragte Leistung erbringt, so wird er nicht bestraft. Auch wenn die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht wird, besteht keine Strafbarkeit, wenn der Täter sich freiwillig und ernsthaft bemüht hat, das Erbringen der Leistung zu verhindern (§ 265b Abs. 2 des Strafgesetzbuches).
Strafrahmen und Tipps
Die Tat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Sie stellt damit ein Vergehen dar. Werden Sie eines Kreditbetrugs beschuldigt, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen und bis dahin von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
