

Sprungrevision
Die Sprungrevision ist ein spezielles Rechtsmittel im deutschen Steuerrecht und Strafprozessrecht. Sie ermöglicht es, eine gerichtliche Entscheidung direkt beim Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten, ohne vorherige Instanzen durchlaufen zu müssen. Diese Verfahrensweise ist besonders in Fällen von Bedeutung, in denen schnelle und grundlegende Rechtsfragen geklärt werden müssen. Die rechtliche Grundlage bildet § 335 StPO.
Voraussetzungen
- Einverständnis sowohl des Angeklagten als auch er Staatsanwaltschaft, um zu verhindern, dass eine Partei benachteiligt wird, ohne die Möglichkeit zu haben, eine höhere Instanz zu überprüfen.
- Einlegung gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts
Vorteile
- Schnellere Klärung grundlegender Rechtfragen.
- Vermeidung mehrstufiger Verfahren, was Zeit und Kosten sparen kann.
Nachteile
- Hohe formelle und materielle Anforderungen an die Begründung der Revision.
- Ein negativer Ausgang der Sprungrevision ist endgültig, da keine weitere Instanz mehr zur Verfügung steht.
