

Eigenkapital
Beim „Eigenkapital“ handelt es sich um einen wichtigen Begriff des Steuer- und Wirtschaftsrechts.
Definition
Es existieren viele verschiedene Definitionen zum Begriff des „Eigenkapitals“, die sich im Einzelnen stark voneinander unterscheiden können. Am wichtigsten ist jedoch die Abgrenzung zum Begriff des Fremdkapitals: Während Fremdkapital einem Unternehmen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht, weil eine Rückzahlungspflicht existiert, muss Eigenkapital nicht zurückgezahlt werden und steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung. § 266 Abs. 3 A. des Handelsgesetzbuches zählt zum Eigenkapital gehörend folgende Begriffe auf:
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklage
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrage
Eigenkapital in der Bilanz
Eigenkapital ist in der Bilanz auf (rechten) Passivseite anzugeben. Dort tritt es insbesondere neben das Fremdkapital des Unternehmens.
Beispiel für Eigenkapital
Eigenkapital ist unter anderem notwendig, um eine Kapitalgesellschaft zu gründen: Für die Gründung einer GmbH sind grundsätzlich 25.000,00 € Stammkapital, für die Gründung einer Aktiengesellschaft grundsätzlich ein Grundkapital in Höhe von 50.000,00 € aufzubringen. Demgegenüber sind zum Beispiel Kredite, die ein Unternehmen bei der Bank aufnimmt, Fremdkapital des Unternehmens.
