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Bankenviertel

Kleinunternehmer


Ein Kleinunternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. 


Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, darf der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr 20.000,00 € nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000,00 € voraussichtlich nicht überschreiten werden. Diese Regelung gilt für kleinere Unternehmen und Freiberufler, die ihre Dienstleistungen oder Produkte in Deutschland anbieten.


Umsatzsteuerbefreiung

Der Kleinunternehmer ist von der Pflicht, Umsatzsteuer auf seine Produkte oder Dienstleistungen zu erheben, befreit.


Kein Vorsteuerabzug

Da der jeweilige Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist, kann er dementsprechend auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. 


Vorteile und Nachteile

Der Status als Kleinunternehmer hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehören die Vereinfachung der Buchführung, da keine Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich sind, sowie die transparente Preisgestaltung für Kunden. Nachteile könnten entstehen, wenn der Kleinunternehmer regelmäßig Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigt, da diese keine Vorsteuer geltend machen können.


Überschreitung der Umsatzgrenze

Sobald der Gesamtumsatz oben genannte Grenze übersteigt, endet die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Unternehmer verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen und die entsprechenden Steuerzahlungen zu leisten.


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