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Fahrtenbuch

Fahrtenbuch


Ein Fahrtenbuch kann in steuerlicher Hinsicht dazu dienen, die Kosten für ein sowohl privat als auch betrieblich genutztes Fahrzeug geltend zu machen.


Hintergrund

Dienstwagen werden neben rein betrieblichen Fahrten oftmals auch für private Zwecke genutzt. Die private Nutzung des Fahrzeugs ist jedoch als geldwerter Vorteil zu versteuern.


Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Regelung

Dabei kann zwischen zwei Möglichkeiten der Besteuerung gewählt werden: Einmal zwischen der pauschalen Ein-Prozent-Regelung oder dem Fahrtenbuch.


- Ein-Prozent-Regelung

Bei der Ein-Prozent-Regelung wird die private Nutzung des Fahrzeugs für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des Listenpreises angesetzt.


Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit einem Listenpreis von 30.000,00 € beträgt der geldwerte Vorteil 300,00 € pro Kalendermonat.


- Fahrtenbuch

Bei einem Fahrtenbuch werden demgegenüber die tatsächlichen Aufwendungen als geldwerter Vorteil angesetzt.


Beispiel: Bei einem Dienstfahrzeug, das von 10.000 km im Jahr 3.000 km privat genutzt wird, betragen die Aufwendungen 2.000,00 €. Daher fallen insgesamt 0,20 € pro Kilometer (2.000,00 € / 10.000 km) als Aufwendungskosten an. Die Kosten für die private Nutzung (0,20 € x 3.000 km) in Höhe von 600,00 € sind dann der zu versteuernde geldwerte Vorteil.


Prinzipiell kann man sagen, dass sich die Abrechnung über ein Fahrtenbuch je eher lohnt, desto größer der betriebliche Nutzungsanteil des Firmenwagens ist.


Anforderung an das Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch muss vor allem folgende Angaben zu den einzelnen Fahrten enthalten:


- Start und Ziel der Fahrt

- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt

- Grund der Fahrt

- Person des Fahrers

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