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Bankenviertel

Lohnersatzleistungen


Lohnersatzleistungen sind staatliche Zahlungen, die an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn sie vorübergehend nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen oder einen Verdienstausfall erleiden. Diese Leistungen dienen als finanzielle Unterstützung während bestimmter Lebenssituationen, in denen die Arbeitnehmer keinen Lohn erhalten.


Arten von Lohnersatzleistungen

Es gibt verschiedene Arten von Lohnersatzleistungen, die je nach Situation und Rechtslage unterschiedlich ausgestaltet sind. Zu den gängigsten Lohnersatzleistungen gehören im Überblick:


- Krankengeld: Das Krankengeld wird an Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind.


- Arbeitslosengeld: Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsstelle verloren haben und sich arbeitslos gemeldet haben.


- Kurzarbeitergeld: Wird an Arbeitnehmer bei einem vorübergehendem erheblichem Arbeits- und Entgeltausfall aus wirtschaftlichen oder konjunkturellen Gründen gezahlt.


- Elterngeld: Wird an Eltern gezahlt, die ihr Kind selbst betreuen und deshalb vorübergehend nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind.


- Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld (häufig auch fälschlicherweise als „Mutterschutzgeld“ bezeichnet) wird an werdende Mütter gezahlt, die aufgrund der Schwangerschaft innerhalb der Schutzfristen und aufgrund der Entbindung nicht arbeiten können


An welche weiteren Voraussetzung der Anspruch auf und Erhalt von Lohnersatzleistungen geknüpft ist, hängt von der jeweiligen Lohnersatzleistung ab. Dauer und Höhe der Lohnersatzleistungen sind jeweils gesetzlich festgelegt, wobei sich die Höhe in der Regel anhand des Einkommens des Arbeitnehmers bemisst.


Steuerliche Behandlung

Lohnersatzleistungen unterliegen in der Regel der Einkommensteuer. Die Besteuerung kann jedoch je nach Art der Leistung und persönlicher Situation des Empfängers variieren. Es ist daher ratsam, sich über die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall zu informieren oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


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