

Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit
Bei der „Gemeinnützigkeit“ handelt es sich um einen steuerrechtlichen Begriff. Bekannt sein dürfte der Begriff der „Gemeinnützigkeit“ vor allem in Zusammenhang mit Vereinen. Darüber hinaus können allerdings auch andere Körperschaften als gemeinnützig anerkannt werden.
Vorteile der Gemeinnützigkeit
Der Status der Gemeinnützigkeit bringt verschiedene Vorteile mit sich. Dazu gehört unter anderem:
- Die teilweise Befreiung der Körperschaft von Ertragssteuern, wie etwa der Körperschafts- und Gewerbesteuer, sowie der Grundsteuer, Erbschafts-, Schenkungs- und Kapitalverkehrssteuer
- Für ehrenamtlich Tätige kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Tätigkeiten für die gemeinnützige Körperschaft bis zu einer Höhe von 3.000,00 € Anwendung finden (Übungsleiterpauschale). Ferner besteht bei allgemeinen ehrenamtlichen Tätigkeiten ein Freibetrag in Höhe von 840,00 € (Ehrenamtspauschale).
- Ferner sind gemeinnützige Körperschaften berechtigt, Spenden anzunehmen und Zuwendungsbestätigungen („Spendenquittung“) auszustellen. Dadurch können die Spender ihre Spende steuerlich geltend machen.
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 der Abgabenordnung verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtete ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Körperschaften
Zu den Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt werden können, gehören unter anderem Vereine und Stiftungen, aber auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG).
Voraussetzungen
Die Anerkennung als gemeinnützig hat folgende Voraussetzungen:
- Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
- Die Satzung muss einen Zweck angeben, der selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird.
- Die Satzung muss einen Begünstigten nennen, der im Falle der Auflösung der Körperschaft oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit das Gesellschaftsvermögen erhält.
Verfahren zur Feststellung der Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit muss in einem Verfahren festgestellt werden. Hierbei überprüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gegeben sind und erteilt der Körperschaft darüber einen Bescheid.
