

Partiarisches Darlehen
Partiarische Darlehen sind eine besondere Form der Unternehmensfinanzierung Partiarische Darlehen werden auch als Beteiligungsdarlehen bezeichnet.
Definition und Funktionsweise
Ein partiarisches Darlehen ist eine Form der Unternehmensfinanzierung, bei der ein Darlehensgeber dem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellt, in der Regeln ohne jedoch einen festen Zinsanspruch zu haben. Stattdessen partizipiert der Darlehens-geber am Unternehmenserfolg und erhält eine finanzielle Beteiligung am Gewinn des Unternehmens.
Vorteile für Unternehmen
Partiarische Darlehen bieten Unternehmen eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, da (im Regelfall) keine festen Zinszahlungen geleistet werden müssen. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, den partiarischen Darlehensvertrag auf die Bedürfnisse des Einzelfalls anzupassen. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass der Einfluss der Darle-hensgeber, die durch die Gewährung des Darlehens keine Gesellschafter werden, im Vergleich zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten gering ist.
Unterschiede zur stillen Beteiligung (Stille Gesellschaft)
Das partiarische Darlehen ist zu unterscheiden von der stillen Beteiligung/stillen Gesellschaft. Der wohl gewichtigste Unterschied besteht darin, dass der Darlehens-geber beim partiarischen Darlehen nicht an der Gesellschaft selbst beteiligt ist und daher keine mitgliedschaftlichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann. Dem-gegenüber wird der Darlehensgeber allerdings nicht an etwaigen Verlusten beteiligt und lässt sich sein Darlehen üblicherweise besichern.
Beratung hinsichtlich Unternehmensfinanzierung
Aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Komplexität im Zusammenhang mit par-tiarischen Darlehen ist eine Beratung durch einen auf das Steuer- und Wirtschafts-recht spezialisierten Anwalt notwendig. Dieser kann individuell auf die Situation des Mandanten eingehen und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
