Doppelte Buchführung
Bei der doppelten Buchführung (manchmal als „Doppik“ bezeichnet) wird in der Buchhaltung jeder Geschäftsvorgang zweimal erfasst, einmal auf dem Konto und einmal auf dem Gegenkonto.
Einfache Buchführung
Der doppelten Buchführung steht die einfache Buchführung gegenüber. Bei dieser wird jeder Geschäftsvorgang nur einmal erfasst. Das heißt, es wird nur festgehalten, welche Vermögensbewegung an welchem Datum stattgefunden hat.
Sinn der doppelten Buchführung
Durch die doppelte Buchführung soll erreicht werden, dass alle Geschäftsvorgänge richtig erfasst werden. Indem jeder Geschäftsvorgang zweimal gebucht wird, wird also eine Sicherheit geschaffen und der Rechenvorgang überprüft.
Methode der doppelten Buchführung
Bei der doppelten Buchführung wird ein Geschäftsvorgang auf beiden Seiten eines Kontos („Soll und Haben“) erfasst. Dabei kommt es für die inhaltliche Zuordnung des „Soll“ oder des „Haben“ auf die Art des Kontos an:
- Erfolgskonten
In Erfolgskonten werden Aufwand und Ertrag eines Unternehmens wiedergegeben. Dabei werden im Aufwandskonto der Aufwand auf der „Soll“-Seite und etwaige Korrekturen auf der „Haben“-Seite verbucht. Im Ertragskonto hingegen wird der Ertrag auf der „Haben“-Seite und etwaige Korrekturen auf der „Soll“-Seite verbucht.
- Bestandskonten
In Bestandskonten werden Vermögensgegenstände und Kapital des Unternehmens erfasst. Dabei werden auf dem Aktivkonto der Anfangsbestand und Zugänge auf der „Soll“-Seite und Abgänge und Endbestand auf der „Haben“-Seite verbucht, während bei passiven Bestandskonten Abgänge und Endbestand auf der „Soll“- und Anfangsbestand und Zugänge auf der „Haben“-Seite verbucht werden.
Pflicht zur doppelten Buchführung
Manche Unternehmen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies trifft auf alle Kaufleute zu (§ 238 des Handelsgesetzbuchs). Nicht von dieser Pflicht erfasst sind Freiberufler und Kleinunternehmer, die nicht als Kaufmann eingetragen sind. Unternehmen mit den folgenden Rechtsformen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet:
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- OHG
- KG
- AG