
Steuerzeichenfälschung
Steuerzeichenfälschung liegt vor, wenn jemand absichtlich gefälschte Steuerzeichen oder Steuerstempel herstellt, verwendet oder in Umlauf bringt. Steuerzeichen sind offizielle Markierungen oder Stempel, die die Entrichtung bestimmter Steuern oder Gebühren belegen, wie z.B. Tabaksteuerbanderolen oder Zollstempel. Gesetzliche Bestimmungen finden sich insbesondere in § 148 StGB, welche die Herstellung, Nachahmung und den Gebrauch gefälschter Steuerzeichen unter Strafe stellt.
Beispiele
Jemand stellt gefälschte Banderolen her, die den Anschein erwecken, dass die Tabaksteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Jemand verwendet gefälschte Zollstempel, um den Eindruck zu erwecken, dass Waren ordnungsgemäß verzollt wurden.
Jemand bringt gefälschte oder manipulierte Aufkleber an Produkten an, um die Entrichtung der Steuer zu verschleiern.
