

Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Berücksichtigung der Umsatzsteuer
Die unter Umständen beim Erwerb ausgewiesene Umsatzsteuer werden bei den Anschaffungskosten nur berücksichtigt, wenn der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Anschaffungsnebenkosten
Bei den Anschaffungskosten handelt es sich nicht bloß um den Preis, der für den Kauf einer Sache gezahlt wurde. Vielmehr sind dabei auch diejenigen Kosten zu berücksichtigen, die bei der Anschaffung zusätzlich angefallen sind (etwa Transportkosten, Notarkosten, Provisionen).
Beispiel: Ein Betrieb hat eine Maschine für 50.000,00 € gekauft. Für die Abholung der Maschine sind weitere Kosten in Höhe von 2.000,00 € angefallen. Die Anschaffungskosten betragen also 52.000,00 €.
Anschaffungspreisminderungen
Demgegenüber sind besondere Vergünstigungen, die die Anschaffungskosten mindern, ebenfalls zu berücksichtigen
Beispiel: Die Maschine kostet 50.000,00 €. Aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen wird ein Rabatt von 1.000,00 € gewährt. Die Anschaffungskosten betragen demnach 49.000,00 €.
Nachträgliche Anschaffungskosten
Auch nachträgliche Anschaffungskosten werden berücksichtigt. Hierzu gehören die Kosten, die gemacht werden, um die Maschine nach dem Erwerb betriebsbereit zu machen (z.B. Anbringung von Zusatzeinrichtungen) und Kosten, die aufgewendet werden, um die ursprüngliche Betriebsbereitschaft zu ändern (z.B. durch Nachrüstung).
