Veranlagung
Die Veranlagung ist ein zentraler Begriff im Steuerrecht und bezeichnet den Prozess der Festsetzung von Steuern durch die zuständige Finanzbehörde für einen bestimmten Veranlagungszeitraum.
Festsetzung der Steuerlast
Die Veranlagung erfolgt aufgrund der eingereichten Steuererklärungen oder anderer erforderlicher Unterlagen, in denen die steuerrelevanten Sachverhalte des Steuer-pflichtigen dargelegt werden. Auf Grundlage dieser Informationen berechnet die Finanzbehörde die Höhe der Steuerlast und legt diese verbindlich fest.
Veranlagungszeitraum
Der Veranlagungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, für den die Steuern festgesetzt werden. In den meisten Fällen entspricht dieser dem Kalenderjahr. Allerdings gibt es auch abweichende Veranlagungszeiträume, beispielsweise bei Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr oder bei besonderen steuerlichen Regelungen.
Arten der Veranlagung
Es gibt verschiedene Arten der Veranlagung, je nach Art der Steuer und den indivi-duellen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen:
- Einzelveranlagung: Bei der Einzelveranlagung erfolgt die Festsetzung der Steuer-last für jeden Steuerpflichtigen einzeln auf Basis seiner eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Zusammenveranlagung: Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern kann eine Zusammenveranlagung erfolgen, bei der beide Partner gemeinsam besteuert werden. Dies kann steuerliche Vorteile bringen, insbesondere wenn ein Partner deutlich höhere Einkünfte hat als der andere.
- Gesonderte und einheitliche Feststellung: Bei Personengesellschaften oder Erbengemeinschaften erfolgt die Veranlagung oft gesondert für das Unternehmen oder den Nachlass und einheitlich für die Gesellschafter bzw. Erben.
Rechtsschutz
Wenden Sie sich bei Fragen zur Veranlagung oder wenn Sie gegen eine erfolgte Veranlagung rechtlich vorgehen möchten an einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen auf Ihren Einzelfall bezogene Auskünfte erteilen kann.