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Bankenviertel

Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug ist eine Form des in § 263 StGB geregelten Betrugs, bei dem eine höhere Leistung abgerechnet wird, als in Wahrheit erbracht wurde.


Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Besonders häufig anzutreffen ist diese Art des Betrugs im Gesundheitswesen, etwa bei Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Apothekern. Die (Kranken-) Versicherungen, die die teuren Leistungen bezahlen, können oft nur schwer nachprüfen, ob diese auch tatsächlich vorgenommen wurden.


Beispiel: Ein Zahnarzt rechnet gegenüber der Krankenkasse eine umfangreiche Behandlung ab, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine Vorsorgeuntersuchung gehandelt hat.


Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs

Häufig erfolgt die Begehung von Straftaten wie dem Abrechnungsbetrug systematisch. Die Behörden werden bei einem vorliegenden Verdacht daher regelmäßig umfangreichere Ermittlungen in den jeweiligen Praxen oder Firmen durchführen.


Irrtümliche Fehler in der Abrechnung

Doch nicht jede falsche Abrechnung ist auch ein Betrug: Der Betrug erfordert Vorsatz und Bereicherungsabsicht. Erfolgt eine Abrechnung aus Versehen fehlerhaft, ist eine Betrugsstrafbarkeit also nicht gegeben.


Folgen des Abrechnungsbetrugs

Der Strafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB liegt zwischen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei einer gewerbsmäßigen Begehung, liegt der Strafrahmen sogar zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Hinzu kommen häufig berufsrechtliche Folgen, etwa die Entziehung der ärztlichen Approbation.

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