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Steuerhehlerei


Steuerhehlerei liegt vor, wenn jemand wissentlich Steuerhinterziehungsprodukte ankauft, verkauft, absetzt, sich oder einem Dritten verschafft oder in sonstiger Weise verwertet. Es handelt sich dabei um eine Form der Hehlerei, bei der die zugrundeliegenden Gegenstände aus einer Steuerstraftat stammen, etwa aus einer Steuerhinterziehung. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 374 AO.


Voraussetzungen

Es muss eine vorangegangene Steuerstraftat vorliegen, beispielsweise Steuerhinterziehung.

Der Täter muss wissen oder zumindest in Kauf nehmen, dass die erlangten Vorteile aus einer Steuerhinterziehung stammen.

Der Täter muss die erlangten Vorteile ankaufen, verkaufen, absetzen, sich oder einem Dritten verschaffen oder in sonstiger Weise verwerten.


Beispiele für Steuerhehlerei

Ankauf geschmuggelter Zigaretten: Jemand kauft wissentlich Zigaretten, die ohne Entrichtung der Tabaksteuer ins Land geschmuggelt wurden.

Verkauf unverzollter Waren: Jemand verkauft Waren, die ohne Zahlung der fälligen Zollabgaben importiert wurden.

Verwertung unversteuerter Alkoholika: Jemand erwirbt Alkohol, der ohne Entrichtung der Branntweinsteuer hergestellt oder importiert wurde, und verkauft diesen weiter.

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