top of page
Bankenviertel

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten, die das Ziel haben, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.


Hintergrund

Beim grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr kann es dazu kommen, dass ein Sachverhalt in mehreren Länder besteuert würde. Um dies zu vermeiden, schließen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die genau festlegen, wann welcher Staat einen solchen Sachverhalt besteuern kann.

Darüber hinaus sollen durch diese Abkommen auch häufig doppelte Nichtbesteuerungen verhindert werden.


Doppelbesteuerungsabkommen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Hierzu gehören fast 100 Staaten. Eine Liste der einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich der Website des Bundesfinanzministeriums entnehmen.


Methoden der Doppelbesteuerungsabkommen

In den Doppelbesteuerungsabkommen gibt es verschiedene Methoden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dazu gehören vor allem:


- Freistellungsmethode

Besteuert werden Einkünfte grundsätzlich in dem Staat, in dem sie erwirtschaftet wurden. Der andere Staat stellt die Einkünfte von der Besteuerung frei.


- Anrechnungsmethode

Die Besteuerung erfolgt in beiden Staaten. Allerdings wird die bereits in einem Staat gezahlte Steuer bei der Berechnung der an den anderen Staat zu zahlenden Steuer angerechnet.

Bankenviertel
White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page