

Gesellschafterdarlehen
Gesellschafterdarlehen
Mit dem Begriff des „Gesellschafterdarlehens“ werden in der Regel Darlehen bezeichnet, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Allerdings gibt es auch häufig den umgekehrten Fall – der Gesellschafter nimmt ein Darlehen bei der Gesellschaft auf.
Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter
Gewährt die Gesellschaft dem Gesellschafter einen Kredit, ist es häufig problematisch, dass die Darlehenszahlung eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das von der Gesellschaft gestellte Darlehen nicht den marktüblichen Konditionen entspricht, sondern den Gesellschafter deutlich besser stellt.
Beachtlich sind in diesem Zusammenhang etwa die Fragen, wie hoch der Zinssatz ist, ob eine Sicherheit für das Darlehen gezahlt wurde und ob sich die Parteien an die vereinbarten Konditionen halten.
Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft
Der umgekehrte Fall – dass ein Gesellschafter ein Darlehen an die Gesellschaft gewährt – bringt ebenfalls viele rechtliche Fragen mit sich.
Auch hier droht eine verdeckte Gewinnausschüttung, etwa wenn die Darlehenskondition die Gesellschaft unangemessen benachteiligen. Hierfür ist ebenso beachtlich, zu welchen Konditionen das Darlehen gewährt wurde.
Darüber hinaus hängt es auch von der jeweiligen Ausgestaltung im Einzelfall ab, wie das Darlehen – sowohl auf Gesellschafterseite als auch auf Gesellschaftsseite – zu verbuchen ist und wie das Darlehen steuerlich zu bewerten ist.
