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Bankenviertel

Verlustausgleich

Verlustausgleich bedeutet, dass Verluste aus einer Einkunftsart mit Gewinnen aus derselben oder einer anderen Einkunftsart verrechnet werden können. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 2, 10d und 20 des EStG.


Arten

Horizontaler Verlustausgleich: Verluste innerhalb derselben Einkunftsart werden mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet. Beispielsweise können Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit Gewinnen aus anderen Vermietungsgeschäften ausgeglichen werden.

Vertikaler Verlustausgleich: Verluste aus einer Einkunftsart werden mit Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet. Beispielsweise können Verluste aus selbstständiger Tätigkeit mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnet werden.


Verlustabzug

Neben dem unmittelbaren Verlustausgleich im selben Jahr gibt es auch die Möglichkeit des Verlustabzugs:

Verlustrücktrag: Verluste können in das vorherige Jahr zurückgetragen werden, um dortige Gewinne zu mindern und eine bereits gezahlte Steuer zurückzuerhalten (§ 10d Abs. 1 EStG).

Verlustvortrag: Verluste können in zukünftige Jahre vorgetragen werden, um dortige Gewinne zu mindern (§ 10d Abs. 2 EStG).

Beispiel

Ein Unternehmer erzielt im Jahr 2023 einen Verlust von 10.000 Euro aus seiner selbstständigen Tätigkeit. Im Jahr 2024 erzielt er einen Gewinn von 20.000 Euro. Durch den Verlustvortrag kann er den Verlust von 2023 mit dem Gewinn von 2024 verrechnen. Das zu versteuernde Einkommen für 2024 beträgt somit nur noch 10.000 Euro (20.000 Euro Gewinn - 10.000 Euro Verlustvortrag).


Beschränkungen des Verlustausgleichs

Nicht alle Verluste können uneingeschränkt ausgeglichen werden. Es gibt bestimmte Beschränkungen und Sonderregelungen, beispielsweise:

Verluste aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Immobilienverkäufe) können nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 EStG).


Vorteile des Verlustausgleichs

Durch den Ausgleich von Verlusten können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Der Verlustrücktrag kann zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Steuern führen und somit Ihre Liquidität verbessern.

Durch den Verlustvortrag können Verluste über mehrere Jahre verteilt genutzt werden, was zu einer langfristigen Steueroptimierung führt.

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