

Finanzgericht
Das Finanzgericht (Abkürzung: FG) ist die erste gerichtliche Instanz in Finanzsachen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständigkeiten
Das Finanzgericht ist als erste Instanz Eingangsgericht für fast alle Rechtsstreitigkeiten in Finanzsachen. Die wohl überwiegende Anzahl der Verfahren vor den Finanzgerichten handelt von Steuerbescheiden, gegen die geklagt wird, nachdem das Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt erfolglos war.
Instanzenzug
Urteile und sonstige Entscheidungen des Finanzgerichts können vor dem Bundesfinanzhof (BFH), dem höchsten deutschen Gericht in Finanzsachen, in München angegriffen werden. Dieser nur zweistufige Aufbau ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem. Die übrigen Fachgerichtsbarkeiten (Ordentliche Gerichte, Arbeits-, Sozial, Verwaltungsgerichte) haben jeweils mindestens eine weitere Zwischeninstanz.
Spruchkörper
Die Finanzgerichte sind in einzelne Senate unterteilt. Diese Senate sind üblicherweise mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. In vielen Fällen können die Spruchkörper allerdings auch als Einzelrichter entscheiden.
Finanzgerichte in Deutschland
In der Bundesrepublik bestehen folgende Finanzgerichte:
- Finanzgericht Baden-Württemberg, Stuttgart und Freiburg
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Cottbus
- Finanzgericht Bremen
- Finanzgericht Düsseldorf
- Finanzgericht Hamburg
- Finanzgericht Hessen, Kassel
- Finanzgericht Köln
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald
- Finanzgericht München, München und Augsburg
- Finanzgericht Münster
- Niedersächsisches Finanzgericht, Hannover
- Finanzgericht Nürnberg
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Neustadt an der Weinstraße
- Finanzgericht Saarland, Saarbrücken
- Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Dessau
- Finanzgericht Sachsen, Leipzig
- Finanzgericht Schleswig-Holstein, Kiel
- Finanzgericht Thüringen, Gotha
