Sofortabschreibung
Sofortabschreibungen erlauben es Unternehmen, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort und vollständig im Jahr der Anschaffung abzuschreiben. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten dieser Güter sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, anstatt sie über mehrere Jahre abzuschreiben. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 6 Abs. 2, 2a EstG.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs.2 EstG sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Aktuell liegt die Grenze bei 800€ netto (ohne Umsatzsteuer).
§ 6 Abs. 2a EStG führt die Möglichkeit der Sammelpostenabschreibung ein. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro liegen, können Unternehmen alternativ zur Sofortabschreibung einen Sammelposten bilden und diesen über fünf Jahre gleichmäßig abschreiben.
Voraussetzungen
Das Wirtschaftsgut muss beweglich sein, also keine Gebäude oder Grundstücke. Es muss durch den Gebrauch an Wert verlieren und eigenständig nutzbar sein, also nicht nur als Teil eines anderen Wirtschaftsguts dienen. Die Anschaffungskosten dürfen 800€ netto nicht überschreiten.
Vorteile
Die sofortige Abschreibung senkt den steuerlichen Gewinn und somit die Steuerlast im Anschaffungsjahr.
Durch die geringere Steuerbelastung bleibt dem Unternehmen mehr Liquidität für andere Investitionen oder Betriebsausgaben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen nicht über mehrere Jahre abgeschrieben und überwacht werden.
Beispiel:
Ein Unternehmen kauft im Jahr 2024 zehn Laptops für jeweils 700 Euro netto. Da die Anschaffungskosten unter der Grenze von 800 Euro netto liegen, kann das Unternehmen die gesamten Anschaffungskosten von 7.000 Euro (10 x 700 Euro) im Jahr 2024 sofort als Betriebsausgabe absetzen.
Alternative: Sammelpostenabschreibung
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro können Unternehmen alternativ einen Sammelposten bilden. Dieser wird über fünf Jahre abgeschrieben, was eine gleichmäßige Verteilung der Kosten ermöglicht und steuerliche Vorteile bietet, wenn die sofortige Abschreibung nicht gewünscht ist.