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Bankenviertel

Tantiemen

Tantiemen sind regelmäßige Zahlungen, die an den Inhaber von Urheberrechten, Patenten oder anderen immateriellen Rechten geleistet werden. Diese basieren in der Regel auf der Nutzung oder de Umsatz, der mit diesen Rechten erzielt wird. Sie können beispielsweise an Autoren, Musiker, Erfinder oder Softwareentwickler gezahlt werden. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 18 und § 49 EStG.

§ 18 EStG behandelt die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wozu auch Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten und Patenten gehören. Tantiemen, die als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gelten, müssen in der Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden.

§ 49 EStG regelt die beschränkte Steuerpflicht für im Ausland ansässige Personen, die in Deutschland Einkünfte erzielen. Dies umfasst auch Tantiemen, die für die Nutzung von Urheberrechten oder Patenten in Deutschland gezahlt werden. In solchen Fällen wird eine Quellensteuer erhoben, die der Schuldner der Tantiemen direkt an das Finanzamt abführt.


Arten von Tantiemen

Es gibt verschiedene Arten von Tantiemen, die je nach Art der Nutzung und der vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich behandelt werden können:

Urheberrechtstantiemen: Zahlungen an Autoren, Komponisten oder Künstler für die Nutzung ihrer Werke.

Patente und Lizenzen: Zahlungen an Erfinder oder Unternehmen für die Nutzung von Patenten oder Lizenzen.

Markenrechte: Zahlungen für die Nutzung von geschützten Markennamen oder Logos.


Beispiel:

Ein Musiker erhält Tantiemen für die Nutzung seiner Songs durch Streaming-Dienste und Radiosender. Diese Einnahmen müssen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Steuererklärung angegeben werden.

Steuerliche Behandlung von Tantiemen

Tantiemen werden als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt und unterliegen der Einkommensteuer. Bei im Ausland ansässigen Empfängern von Tantiemen wird eine Quellensteuer erhoben. Diese Steuer wird direkt vom Zahlenden an das Finanzamt abgeführt und kann je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat des Empfängers unterschiedlich hoch sein.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um die doppelte Besteuerung von Einkünften zu vermeiden. Diese Abkommen regeln, in welchem Land Tantiemen besteuert werden und wie die Anrechnung der gezahlten Quellensteuer erfolgt.


Beispiel:

Ein Schriftsteller aus den USA erhält Tantiemen für die Nutzung seines Buches in Deutschland. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA wird eine reduzierte Quellensteuer auf die Tantiemen erhoben, die in den USA auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.

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