

Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren bezeichnet ein Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Grundlage des Bußgeldverfahrens ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die einzelnen Bußgeldtatbestände können hingegen in verschiedenen Gesetzen geregelt sein.
Ablauf des Bußgeldverfahrens
Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Einleitung behördlicher Ermittlungen, wenn ein Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht. Der Betroffene wird zu dem Verdacht angehört. Oftmals erhalten Sie hierfür einen Anhörungsbogen. Danach wird gegebenenfalls ein Bußgeld gegen den Betroffenen festgesetzt.
Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch erhoben werden. Die Behörde prüft dann, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten werden soll oder nicht. Will die Behörde den Bußgeldbescheid nicht zurücknehmen, leitet sie die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Dann kann es zur Einstellung oder zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen.
Form und Frist des Einspruchs
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist zwar häufig möglich; dafür wird allerdings eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur benötigt, über die Betroffene in aller Regel nicht verfügen.
Ordnungswidrigkeiten im Steuerrecht
Im Steuerrecht gibt es verschiedene Bußgeldtatbestände. Hierzu gehören die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO), die Gefährdung von Abzugsteuern (§ 380 AO) oder die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG).
