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Häusliches Arbeitszimmer

Häusliche Arbeitszimmer können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings unterliegt die Absetzbarkeit bestimmten Voraussetzungen.


Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum innerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses, der überwiegend für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt wird und in diesem Rahmen für schriftliche, organisatorische, verwalterische und ähnliche Tätigkeiten dient.


Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bilden. Zum anderen darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, an dem die Tätigkeiten ausgeübt werden können. Insbesondere muss zwischen dem Arbeitszimmer und der Wohnung eine häusliche Verbindung bestehen.


Wann kann ich das Arbeitszimmer absetzen?

Liegt der Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer, können Sie die Kosten in vollem Umfang absetzen. Allerdings kann das häusliche Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250,00 € abgesetzt werden, wenn der Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, aber bestimmte berufliche nur dort ausgeübt werden können. Dies ist häufig bei bestimmten Berufsgruppen wie etwa Lehrern der Fall.


Aufteilung von Kosten

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anteilig geltend gemacht werden. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach dem Flächenverhältnis des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche. Allerdings kann auch eine Aufteilung nach tatsächlicher Nutzung vorgenommen werden. Beachten Sie, dass die Kosten nur für den betrieblich oder beruflich genutzten – nicht etwa für einen privat genutzten – Teil des Arbeitszimmers abzugsfähig sind.


Nachweis der betrieblichen oder beruflichen Nutzung

Um das häusliche Arbeitszimmer absetzen zu können, ist ein Nachweis der betrieblichen oder beruflichen Nutzung erforderlich. Hierfür ist es ratsam, Aufzeichnungen, Skizzen oder Fotos vom Arbeitszimmer anzufertigen, die möglichst detailliert sind.

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