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Bankenviertel

Betriebsaufspaltung

Unter einer Betriebsaufspaltung versteht man die Aufteilung eines Unternehmens in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen.


Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen

Beim Besitzunternehmen verbleiben nach der Aufspaltung alle wesentlichen Wirtschaftsgüter, während das Betriebsunternehmen die operativen Geschäfte führt.


Gesellschaftsrechtlicher Hintergrund

In der Regel wird das Betriebsunternehmen als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) geführt. Das Besitzunternehmen wird in aller Regel als Personengesellschaft geführt und hält die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften. Dadurch wird erreicht, dass die wesentlichen Vermögensgegenstände, die ja beim Besitzunternehmen verbleiben, nicht im Rahmen der Haftung für Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens gefährdet werden. Das Besitzunternehmen vermietet oder verpachtet die Vermögensgegenstände dann an das Betriebsunternehmen, das damit die laufenden Geschäfte bestreitet.


Steuerrechtlicher Hintergrund

Steuerrechtlich kann es vorteilhaft sein, wenn das Besitzunternehmen als Personengesellschaft geführt wird. Denn dann können die Verluste der persönlich haftenden Gesellschafter im Jahr ihrer Entstehung mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Zudem wird mit der Gründung des Betriebsunternehmens häufig das Ziel verfolgt, die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.


Unternehmensnachfolge

Vorteile können sich auch bei einer Unternehmensnachfolge ergeben. So verbleibt dem Unternehmensinhaber die Möglichkeit, sich aus dem operativen Geschäft zurückzuziehen und die Anteile am Betriebsunternehmen auf den Nachfolger zu übertragen, während die Anteile am Besitzunternehmen behalten werden. Dadurch können dem Betriebsunternehmen die Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens weiter vermietet/verpachtet werden können, sodass der ausscheidende Unternehmensinhaber finanziell abgesichert ist.

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