

Vorsteuer
Die Vorsteuer bezeichnet die Steuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an den Lieferanten oder Dienstleiser zahlt. Diese Steuer wird in der Regel auf Rechnungen ausgewiesen, die das Unternehmen erhält. Im Gegensatz zu privaten Endverbrauchern, die die Umsatzsteuer letztendliche tragen, können Unternehmern die gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und erhalten diese zurück.
Prozess des Vorsteuerabzugs
Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen einkauft, zahlt es Vorsteuer, welche auf einem speziellen Vorsteuerkonto erfasst wird. Wenn das Unternehmer selbst Waren oder Dienstleistungen verkauft, erhebt es Umsatzsteuer von seinen Kunden und führt diese an das Finanzamt ab. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird die gezahlte Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen. Entsteht hierbei ein Überschuss der gezahlten Vorsteuer über die eingenommene Umsatzsteuer (Vorsteuerüberhang), erhält das Unternehmen den Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet. Umgekehrt muss das Unternehmen die Different an das Finanzamt zahlen, wenn die vereinnahmte Umsatzsteuer höher ist als die gezahlte Vorsteuer.
