

Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung (auch: „Versicherung an Eides statt“ oder „Offenbarungseid“) wird zuweilen vom Finanzamt verlangt, wenn der Steuerpflichtige nicht zahlen kann.
Zweck der eidesstattlichen Versicherung
Mit der eidesstattlichen Versicherung verfolgen die Finanzbehörden das Ziel, sich einen genauen Überblick über das Vermögen des Steuerpflichtigen zu verschaffen.
Inhalt der eidesstattlichen Versicherung
Im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung hat der Vollstreckungsschuldner sein Vermögen offenzulegen, das heißt er muss darüber Auskunft geben, welche Vermögenswerte er besitzt. Darüber hinaus muss der Schuldner entgeltliche Veräußerungen, die dieser in den letzten zwei Jahren an nahestehende Personen vorgenommen hat, offenlegen. Daneben müssen alle unentgeltlichen Leistungen innerhalb der letzten vier Jahre angeben werden, sofern es sich nicht um gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts gehandelt hat. Diese Auskünfte müssen nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden.
Voraussetzungen für eidesstattliche Versicherung
Die Finanzbehörden können die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn der Vollstreckungsschuldner eine Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlung aufgefordert hat.
Drohende Erzwingungshaft bei Verweigerung
Verweigert es der Vollstreckungsschuldner, im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung sein Vermögen offenzulegen, droht im schlimmsten Fall Haft: Das Amtsgericht kann auf Antrag der Finanzbehörden die sogenannte Erzwingungshaft (manchmal auch als „Beugehaft“ bezeichnet) anordnen, um den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bringen.
