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Bankenviertel

Nachgelagerte Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung ist ein Konzept der Besteuerung von Einkommen, das insbesondere für Altersvorsorgeprodukte wie betriebliche und private Alters-vorsorgen gilt. 


Grundlagen der nachgelagerten Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung basiert auf dem Prinzip, dass Einkommen erst zu dem Zeitpunkt besteuert werden sollen, in dem es tatsächlich ausgezahlt wird. Denn Renten gliedern sich in die sogenannte Anspar- und Auszahlungsphase. Als Anspar-phase wird der Zeitraum bezeichnet, in dem in die Altersvorsorge einbezahlt wird, während der Begriff der Auszahlungsphase den Zeitraum meint, in dem die Rente ausgezahlt wird. Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung soll ausschließlich das Einkommen aus der Rente in der Auszahlungsphase besteuert werden. Das während der Ansparphase investierte Einkommen soll hingegen von der Besteue-rung frei sein. Dieses Konzept zielt darauf ab, Anreize für die langfristige Altersvor-sorge zu schaffen und gleichzeitig die steuerliche Belastung im Erwerbsleben zu reduzieren.


Anwendungsbereich

Die nachgelagerte Besteuerung wird häufig auf verschiedene Altersvorsorgepro-dukte angewendet, darunter betriebliche Altersvorsorgepläne wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) und private Altersvorsorgepläne wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. Diese Produkte bieten steuerliche Vorteile, um Anreize für die langfristige Altersvorsorge zu schaffen und die Altersarmut zu bekämpfen.


Keine Besteuerung in der Ansparphase

Während der Einzahlungsphase in Altersvorsorgeplänen werden die Beiträge des Arbeitnehmers und gegebenenfalls des Arbeitgebers steuerlich begünstigt. Die Bei-träge werden in der Regel vorab von der Einkommenssteuer abgezogen oder es werden steuerliche Zuschüsse gewährt, um die Altersvorsorge zu fördern.


Auszahlungsphase

Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, wenn der Rentner regelmä-ßige Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung aus seinem Alters-vorsorgeplan erhält. Zu diesem Zeitpunkt werden die Auszahlungen entsprechend den individuellen Steuersätzen des Rentners besteuert.


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