

Zollfahndung
Die Zollfahndung ist eine spezialisierte Einheit innerhalb der Zollverwaltung, die für die Bekämpfung von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften sowie gegen das Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht zuständig ist.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Zollfahndung ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und agiert sowohl präventiv als auch repressiv. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Über-wachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, die Bekämpfung von Schmuggel und illegalen Warenströmen sowie die Ermittlung und Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit dem Zoll- und Steuerrecht.
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder
Die Zollfahndung ist an verschiedenen Einsatzgebieten und Tätigkeitsfeldern beteiligt, darunter:
- Grenzkontrollen: Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs an Land-, See- und Flughäfen zur Verhinderung von Schmuggel und illegalen Waren-strömen.
- Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ermittlungen: Durchführung von Er-mittlungen bei Verdacht auf Verstöße gegen das Zoll- und Steuerrecht, insbesonde-re im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen Warenhandels.
Rechtsgrundlagen und Befugnisse
Die Zollfahndung verfügt über spezielle Befugnisse zur Durchführung von Ermittlungen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich des Zoll- und Steuerrechts. Dazu gehören unter anderem die Befugnis zur Durchführung von Durchsuchungen, Observationen und Telefonüberwachungen sowie zur Anordnung von Beschlagnahmen und Festnahmen bei schwerwiegenden Straftaten.
