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Bankenviertel

Zollfahndung

Die Zollfahndung ist eine spezialisierte Einheit innerhalb der Zollverwaltung, die für die Bekämpfung von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften sowie gegen das Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht zuständig ist.


Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Zollfahndung ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und agiert sowohl präventiv als auch repressiv. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Über-wachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, die Bekämpfung von Schmuggel und illegalen Warenströmen sowie die Ermittlung und Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit dem Zoll- und Steuerrecht.


Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder

Die Zollfahndung ist an verschiedenen Einsatzgebieten und Tätigkeitsfeldern beteiligt, darunter:


- Grenzkontrollen: Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs an Land-, See- und Flughäfen zur Verhinderung von Schmuggel und illegalen Waren-strömen.

- Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ermittlungen: Durchführung von Er-mittlungen bei Verdacht auf Verstöße gegen das Zoll- und Steuerrecht, insbesonde-re im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen Warenhandels.


Rechtsgrundlagen und Befugnisse

Die Zollfahndung verfügt über spezielle Befugnisse zur Durchführung von Ermittlungen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich des Zoll- und Steuerrechts. Dazu gehören unter anderem die Befugnis zur Durchführung von Durchsuchungen, Observationen und Telefonüberwachungen sowie zur Anordnung von Beschlagnahmen und Festnahmen bei schwerwiegenden Straftaten.



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