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Bankenviertel

Gewinnermittlung


Es gibt verschiedene Methoden, wie ein Unternehmer Gewinne ermitteln kann. 


Betriebsvermögensverleich

Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs werden das Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres mit dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres verglichen, vermehrt um den Wert der Entnahmen und verringert um den Wert der Einlagen. Die dabei ermittelte Differenz stellt den Gewinn des Unternehmens dar.

Der Betriebsvermögensvergleich wird von allen Gewerbetreibenden, die zur Buchführung verpflichtet sind, angewendet.


Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Einnahmen eines Unternehmens den Ausgaben gegenübergestellt, wobei die verbleibende Differenz den Gewinn darstellt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann von Unternehmen angewendet werden, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind.


Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Unter gewissen Voraussetzungen kann für land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gewählt werden. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen wird der Gewinn des jeweiligen Unternehmens zum Teil nach pauschalierten Werten, etwa in Bezug auf die die genutzte Anbaufläche, ermittelt.


Gewinnschätzung

Zudem kann eine Gewinnermittlung auch durch Schätzung erfolgen. Das ist häufig der Fall, wenn das Finanzamt glaubt, die zum Gewinn vom Unternehmen gemachten Angaben sind fehlerhaft (etwa bei Verdacht der Steuerhinterziehung). Die Schätzung erfolgt entweder durch innerbetrieblichen oder durch außerbetrieblichen Vergleich. Beim innerbetrieblichen Vergleich werden für die Schätzung des Gewinns Daten des Unternehmens aus Zeiträumen herangezogen, für die eine korrekte Gewinnermittlung bereits erfolgt sind. Beim außerbetrieblichen Vergleich wird der Gewinn durch den Vergleich mit anderen, ähnlichen Betrieben geschätzt.



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