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Bankenviertel

Kilometerpauschale


Die Kilometerpauschale (auch „Entfernungspauschale“ oder „Pendlerpauschale“ genannt) ist eine Möglichkeit, die für den Weg zur Arbeitsstätte getätigten Kosten von der Steuer abzusetzen. 


Hintergrund

Die Kilometerpauschale soll die Abrechnung von Fahrtkosten für berufliche Fahrten vereinfachen. Statt einzelner Kosten wie Treibstoff, Versicherung oder Wartung zu erfassen, ermöglicht sie eine pauschale Erstattung pro gefahrenem Kilometer. Sie ermöglicht es, einen Teil der Aufwendungen steuerlich geltend zu machen und somit das zu versteuernde Einkommen zu mindern.


Berechnung der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale wird anhand der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eines Steuerpflichtigen berechnet. Sie ist Verkehrsmittelunabhängig – d.h. es kommt nicht darauf an, ob sie mit dem Auto oder dem Zug zur Arbeit fahren. Die Pendlerpauschale berücksichtigt nur jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die ersten 20 Kilometer können dann 0,30 € und für jeden weiteren vollen Kilometer 0,38 €. 


Beispiel:

Arbeitnehmer A fährt bei 220 Arbeitstagen mit dem Auto 40 km zur Arbeit


230 Arbeitstage x ((20 x 0,30 €) + (20 x 0,38 €)= 2.992,00 € 


A kann 2.992,00 € bei seiner Steuererklärung für seinen Fahrtweg pauschal geltend machen.


Umfang der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist auf 4.500,00 € jährlich begrenzt, wenn der Arbeitnehmer keinen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. 


Wegstrecke

Maßgeblich ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke des Arbeitnehmers. Eine längere Verbindung als die kürzeste Wegstrecke kann nur geltend gemacht werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird. 

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