

Sitz
Die gesetzliche Grundlage für den Begriff "Sitz" findet sich in verschiedenen Normen des deutschen Steuerrechts. Insbesondere sind die Abgabenordnung (AO) und das Körperschaftsteuergesetz (KStG) relevant.
Gemäß § 11 AO ist der Sitz einer juristischen Person der Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in Ermangelung einer solchen Bestimmung der Ort, an dem die Geschäftsleitung ansässig ist. Das bedeutet:
Satzungsmäßiger Sitz: Der im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung festgelegte Ort.
Geschäftsleitung: Der Ort, an dem die geschäftlichen Oberleitungsentscheidungen getroffen werden, also der tatsächliche Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit.
Bedeutung des Sitzes im Steuerstrafrecht
Der Sitz bestimmt, welches Finanzamt zuständig ist. Dies ist entscheidend für die steuerliche Erfassung und die Durchführung von Steuerprüfungen.
Der Sitz beeinflusst, in welchem Umfang eine juristische Person in Deutschland steuerpflichtig ist. Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihr weltweites Einkommen versteuern.
Im Falle von Steuerdelikten wie Steuerhinterziehung ist der Sitz maßgeblich dafür, welche Ermittlungsbehörden zuständig sind. Das örtlich zuständige Finanzamt und die Staatsanwaltschaft führen die Ermittlungen durch und leiten gegebenenfalls strafrechtliche Maßnahmen ein.
Praktische Auswirkungen
Die Verlagerung des Sitzes ins Ausland, häufig in sogenannte Steueroasen, kann steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine solche Verlagerung wird oft von den deutschen Steuerbehörden genau überprüft, um sicherzustellen, dass keine Steuerflucht vorliegt.
Unternehmen, die nur einen sogenannten Scheinsitz im Ausland haben, aber ihre Geschäftsleitung tatsächlich in Deutschland ansässig ist, bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Steuerlich relevante Entscheidungen müssen tatsächlich am Sitz des Unternehmens getroffen werden.
Bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung wird geprüft, wo die geschäftliche Oberleitung und damit der Sitz tatsächlich ist. Wenn die Steuerbehörden feststellen, dass der angegebene Sitz nur auf dem Papier besteht und die tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland erfolgt, können erhebliche steuerliche Nachforderungen und strafrechtliche Konsequenzen drohen.
