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Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafverfahren, das ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Er stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, mit dem kleinere Straftaten schnell und effizient geahndet werden können. Im deutschen Steuerstrafrecht spielt der Strafbefehl eine bedeutende Rolle, insbesondere bei Delikten wie Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 407 ff. StPO.


Voraussetzungen

Der Strafbefehl wird nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl, wenn sie die Beweislage für ausreichend hält und eine Hauptverhandlung als nicht notwendig erachtet.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft wird vom zuständigen Richter geprüft. Der Richter erlässt den Strafbefehl, wenn er die Beweislage als ausreichend ansieht und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Strafbefehle werden hauptsächlich bei geringfügigen Straftaten angewendet, bei denen eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist.


Rechtsfolgen

Die häufigste Rechtsfolge eines Strafbefehls ist die Verhängung einer Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Schwere der Tat und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten.

In seltenen Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zusätzlich können Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder die Einziehung von Tatmitteln verhängt werden.

Gegen einen Strafbefehl kann der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingereicht werden.

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