Kanzlei für
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Spezialisiert.
Professionell.
Effektiv.
Verteidigung im Steuerstrafrecht
In der Ungewissheit eines Steuerstrafverfahrens fühlen sich viele Menschen zunächst allein und voller Sorge. Meine Aufgabe ist es, diese Angst in Vertrauen zu verwandeln – mit konsequenter Verteidigung, fachlicher Expertise und menschlicher Unterstützung stehe ich Ihnen zur Seite.- RA Ibrahim Cakir, Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht & Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)
Meine Leistungen im Steuerstrafrecht
Als Anwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) verteidige ich Privatpersonen und Unternehmer gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung – von der ersten Durchsuchung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Meine Leistungen und Kompetenzen im Überblick:
-
Prüfung des Tatvorwurfs – Liegt überhaupt eine Steuerhinterziehung vor? Ich analysiere den steuerlichen Sachverhalt und prüfe, ob die Voraussetzungen des § 370 AO erfüllt sind.
-
Überprüfung der Steuerberechnung – Die Steuerfahndung rechnet oft zu hoch. Ich prüfe jede Zahl und widerlege fehlerhafte Berechnungen.
-
Reduzierung des Hinterziehungsbetrags – Jeder Euro weniger senkt das Strafmaß und die Steuernachzahlung. Ich kämpfe um jeden Betrag.
-
Verteidigung im Ermittlungsverfahren – Akteneinsicht, Stellungnahmen, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung.
-
Vertretung in der Hauptverhandlung – Vor dem Amtsgericht, Landgericht oder in der Revision.
-
Verfahrenseinstellung erreichen – Viele Verfahren lassen sich ohne Hauptverhandlung beenden – gegen Geldauflage oder sogar ohne Auflagen.
-
Strafmilderung und Bewährung – Wenn eine Strafe unvermeidlich ist, arbeite ich alle mildernden Umstände heraus.
-
Abwehr von Haftungsansprüchen – Schutz vor persönlicher Haftung nach § 71 AO für Geschäftsführer und Beteiligte.
-
Beratung zur Schadensbegrenzung – Strategische Planung für Steuernachzahlung, Hinterziehungszinsen und Vermögensschutz.
Türkischsprachige Beratung:
Vergi kaçakçılığı suçlamasıyla mı karşı karşıyasınız? Türkçe konuşan bir avukat olarak yanınızdayım – soruşturmadan mahkemeye kadar her aşamada.
Was ist Steuerhinterziehung?
§ 370 Abgabenordnung ist die zentrale Norm des Steuerstrafrechts. Steuerhinterziehung begeht, wer gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche oder unvollständige Angaben macht oder das Finanzamt pflichtwidrig in Unkenntnis lässt – und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
In der Praxis bedeutet das:
-
Einnahmen werden in der Steuererklärung verschwiegen
-
Ausgaben werden zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemacht
-
Vermögen im Ausland bleibt unerklärt
-
Steuererklärungen werden nicht abgegeben, obwohl eine Pflicht besteht
-
Umsätze werden nicht oder falsch erklärt
Wichtig: Bereits der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Aber: Nicht jede Unregelmäßigkeit ist automatisch Steuerhinterziehung. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, lässt sich nur anhand des materiellen Steuerrechts beurteilen. Hier zeigt sich die Verzahnung von Steuer- und Strafrecht – und hier liegt mein Vorteil als Fachanwalt für Steuerrecht.
Die Höhe der hinterzogenen Steuern bestimmt alles
Der Hinterziehungsbetrag ist der entscheidende Faktor für das Strafmaß:
Bis 50.000 € - Typische Rechtsfolge - Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflage
Ab 50.000 € - Typische Rechtsfolge - Freiheitsstrafe (meist auf Bewährung)
Ab 100.000 € - Typische Rechtsfolge - Freiheitsstrafe, Bewährung nur noch in Ausnahmefällen
Ab 1.000.000 € Typische Rechtsfolge- Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Meine Strategie:
Die Steuerberechnung der Steuerfahndung kritisch prüfen. Jede Reduzierung des Hinterziehungsbetrags wirkt sich doppelt aus:
-
Niedrigeres Strafmaß – weniger Strafe, bessere Chancen auf Einstellung oder Bewährung
-
Niedrigere Steuerschuld – weniger Nachzahlung, weniger Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr)
Haftung bei Steuerhinterziehung – Das finanzielle Risiko
Die Strafe ist nicht alles. Hinterzogene Steuern müssen nachgezahlt werden – zuzüglich 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr (§ 235 AO). Bei mehrjähriger Hinterziehung summiert sich das schnell auf existenzbedrohende Beträge.
Zusätzlich droht die persönliche Haftung nach § 71 AO: Wer an einer Steuerhinterziehung beteiligt war – als Täter, Mittäter oder Gehilfe – haftet für die gesamte Steuerschuld. Das betrifft:
-
Geschäftsführer einer GmbH
-
Beteiligte Berater oder Helfer
-
Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung (wenn sie mitgewirkt haben)
Eine starke Verteidigung im Strafverfahren schützt deshalb nicht nur vor Strafe, sondern auch vor finanziellem Ruin.
Verjährung – Wann ist es zu spät für die Verfolgung?
Die Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht sind länger als im allgemeinen Strafrecht:
Einfache Steuerhinterziehung - 5 Jahre
Schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO) - 10 Jahre
Besonders schwere Fälle (seit 2020) - 15 Jahre
Absolute Verjährung bei schweren Fällen - 37,5 Jahre
Zum Vergleich: Totschlag verjährt absolut in 40 Jahren. Schwere Steuerhinterziehung liegt fast gleichauf.
Ich prüfe in jedem Mandat sorgfältig, ob Verjährung eingetreten ist oder kurz bevorsteht – und nutze jede Möglichkeit, das Verfahren auf diesem Weg zu beenden.
Wann Sie mich anrufen sollten
-
Sie haben einen Brief von der Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft erhalten
-
Die Steuerfahndung steht vor der Tür (Durchsuchung)
-
Die Betriebsprüfung wurde abgebrochen – möglicher Übergang zum Strafverfahren
-
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten
-
Ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung ist zugestellt worden
-
Sie überlegen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist
-
Sie sind Geschäftsführer und fürchten persönliche Haftung
Je früher Sie anrufen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.
FAQ: Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht
Frage: Was passiert, wenn ich als Geschäftsführer keine Ahnung von Steuern habe und alles dem Steuerberater überlasse?
Antwort: Grundsätzlich dürfen Sie auf fachkundige Berater vertrauen. Wenn Sie jedoch Kontrollpflichten verletzen oder Warnsignale ignorieren, kann Ihnen dies als bedingter Vorsatz oder Leichtfertigkeit ausgelegt werden. Eine vollständige Exkulpation ist nur bei sorgfältiger Auswahl und Überwachung möglich.
Frage: Kann ich bestraft werden, wenn ich in eine Betrugskette (Umsatzsteuerkarussell) gerate, ohne es zu wissen?
Antwort: Strafrechtlich setzt dies Vorsatz voraus. Steuerrechtlich kann Ihnen jedoch der Vorsteuerabzug gestrichen werden, wenn Sie aufgrund objektiver Umstände (z. B. ungewöhnliche Barzahlungen, Branchenneulinge) hätten wissen müssen, dass etwas nicht stimmt. Grobe Fahrlässigkeit reicht hier für den finanziellen Schaden aus.
Frage: Wird mir bei einer versuchten Steuerhinterziehung auch das Vermögen entzogen? Antwort: Nein. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung setzt die Einziehung von Wertersatz voraus, dass Sie wirtschaftlich etwas „erlangt“ haben. Bei einem Versuch (z. B. Entdeckung vor Auszahlung oder vor Veranlagungsabschluss) ist noch kein Vermögensvorteil eingetreten, den man abschöpfen könnte.
Frage: Hat eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Auswirkungen auf meinen Jagdschein oder meine Sprengstofferlaubnis?
Antwort: Ja, sehr wahrscheinlich. Ab einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Straftat (auch Steuerhinterziehung) gelten Sie in der Regel als unzuverlässig. Die Behörden müssen Ihre Erlaubnis dann widerrufen.
Frage: Gilt es als Steuerhinterziehung, wenn das Finanzamt die Daten (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen) eigentlich schon elektronisch hat?
Antwort: Ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bloß gespeicherte, aber vom Sachbearbeiter nicht abgerufene Daten nicht als „bekannt“ gelten. Wenn Sie trotz Pflicht keine Erklärung abgeben, lassen Sie das Finanzamt in Unkenntnis und begehen Steuerhinterziehung durch Unterlassen.
Frage: Kann ein Rechtsanwalt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt werden?
Antwort: Ja, insbesondere wenn er Gutachten erstellt, die auf falschen Tatsachen beruhen, um dem Mandanten einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen (wie im Fall Cum/Ex). Die Freiheit der Rechtsberatung endet dort, wo Sachverhalte manipuliert werden.
Frage: Verjährt Steuerhinterziehung bei Erbfällen schneller?
Antwort: Vorsicht ist geboten. Wenn Erben erkennen, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat, müssen sie dies nach § 153 AO berichtigen. Tun sie das nicht, begehen sie eine eigene Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Dies kann dazu führen, dass die Festsetzungsfrist für die alten Steuerschulden sehr lange offen bleibt (Ablaufhemmung).

