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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Vorläufiger Rechtsschutz

Wenn die Vollstreckung droht, helfe ich Ihnen, das Steuerrecht zu nutzen, bevor es Sie einholt.– RA Ibrahim Cakir, Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht & Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)

Statue der Gerechtigkeit

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

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RA Ibrahim Cakir

Anwalt im Steuerrecht

Verteidigung gegen drohende Vollstreckung

Als Anwalt im Steuerrecht sichere ich Ihre Interessen auch im Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Vollstreckung:

 

Bei Vollstreckungsandrohung:
Sofortige Prüfung der Bescheide, Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), Kommunikation mit dem Finanzamt zur Vermeidung von Kontopfändung oder Lohnbeschlagnahme

Im gerichtlichen Eilverfahren:
Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Finanzgericht, Darlegung unbilliger Härten, Durchsetzung Ihrer Rechte bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids

 

Bei existenzgefährdenden Maßnahmen:
Strategieentwicklung zur Vermeidung von Zwangsvollstreckung, Abwehrmaßnahmen bei Kontosperrung oder Zwangsvollstreckungsbescheid

 

Ihre Rechte – gesichert, bevor es zu spät ist:
Ich prüfe für Sie, ob eine Aussetzung der Vollziehung erreichbar ist – sowohl behördlich beim Finanzamt als auch gerichtlich vor dem Finanzgericht. Mein Ziel: Ihre Liquidität sichern, Ihre Rechte wahren, Zeit gewinnen für die rechtliche Klärung.

 

Ich vertrete Mandanten bundesweit vor Finanzämtern und Finanzgerichten. Schnell. Zielgerichtet. Verlässlich.

Einstweiliger Rechtsschutz: Schutz vor Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt

Als Anwalt im Steuerrecht sichere ich Ihre Interessen, wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht – bevor Kontopfändung oder andere Vollstreckungsmaßnahmen Sie wirtschaftlich handlungsunfähig machen.

Ich kenne die Sorgen meiner Mandanten: Die Angst vor der Kontosperrung, vor unkontrollierbaren Abbuchungen oder einer existenzbedrohenden Zwangsvollstreckung. In solchen Fällen ist schnelles, rechtlich fundiertes Handeln gefragt. Ich beantrage für Sie die Aussetzung der Vollziehung (AdV) und setze Ihre Rechte im Eilverfahren durch – bundesweit und mit Nachdruck.

In diesen Situationen unterstütze ich Sie persönlich und entschieden:

 

Bei Vollstreckungsandrohung:

Prüfung Ihrer Steuerbescheide und rechtlichen Optionen

Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt oder Finanzgericht

Verhandlungen mit der Behörde zur Abwehr sofortiger Maßnahmen wie Kontopfändung oder Lohnpfändung

Im gerichtlichen Eilverfahren:

Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Finanzgericht

Fundierte Begründung bei unbilliger Härte oder ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids

Taktisches Vorgehen zur Wahrung aller Fristen und Sicherung Ihrer Zahlungsfähigkeit

Bei existenzbedrohenden Maßnahmen:

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen drohende Zwangsvollstreckung

Schutz vor Liquiditätsverlust durch gerichtlichen Rechtsschutz

Abwehr von Sofortmaßnahmen der Finanzverwaltung – mit Weitblick

Ihre Rechte – gesichert, bevor es zu spät ist:

Ich prüfe für Sie, ob eine Aussetzung der Vollziehung erreichbar ist – sowohl behördlich beim Finanzamt als auch gerichtlich vor dem Finanzgericht. Mein Ziel ist es, Ihren Betrieb, Ihr Konto und Ihre Existenz abzusichern und gleichzeitig Zeit zu gewinnen für eine solide, rechtliche Aufarbeitung der Steuerstreitigkeit.

 

Ich vertrete Mandanten bundesweit vor Finanzämtern und Finanzgerichten.
Schnell. Zielgerichtet. Verlässlich.

FAQ - Häufige Fragen einstweiliger Rechtsschutz

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Aussetzung der Vollziehung und einstweiliger Anordnung?

Antwort: Die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) richtet sich gegen vollziehbare Verwaltungsakte wie Steuerbescheide oder Pfändungsverfügungen. Die einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) ist subsidiär und kommt nur in Betracht, wenn keine AdV möglich ist – etwa bei der Rücknahme eines Insolvenzantrags.
 

Frage: Wann wird Aussetzung der Vollziehung gewährt?
Antwort: AdV wird gewährt, wenn bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Der Erfolg in der Hauptsache muss nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg.


Frage: Muss ich trotz Einspruch die Steuer zahlen?
Antwort: Grundsätzlich ja – der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen, um die Zahlungspflicht vorläufig auszusetzen.


Frage: Was tun, wenn das Finanzamt einen Insolvenzantrag stellt?
Antwort: Gegen den Insolvenzantrag des Finanzamts hilft eine einstweilige Anordnung beim Finanzgericht mit dem Ziel der Rücknahme. Das Finanzgericht prüft, ob das Finanzamt mildere Mittel versucht hat.


Frage: Kann ich mich gegen eine Kontopfändung wehren?
Antwort: Ja. Bei Existenzgefährdung kann eine einstweilige Anordnung die Freigabe von Geldern erwirken. Corona-Soforthilfen sind unpfändbar und müssen freigegeben werden.


Frage: Warum ist der gerichtliche AdV-Antrag so wichtig?
Antwort: Nur wenn Sie nach Ablehnung durch das Finanzamt auch beim Finanzgericht AdV beantragt haben, bleibt Ihr Anspruch auf späteren Erlass der Säumniszuschläge erhalten.

 

Frage: Bieten Sie türkischsprachige Beratung zum einstweiligen Rechtsschutz?
Antwort: Ja, ich berate Sie gerne auf Türkisch. Vergi ihtiyati tedbir ve icra durdurma konularında Türkçe danışmanlık sunuyoruz.

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