

Lea Reckart
7. Okt. 2024
Neue Regeln für die Absetzbarkeit ab 2023
Zu Hause arbeiten und dabei Steuern sparen: Wer von zu Hause arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder eine Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzen. Ab dem Steuerjahr 2023 gibt es einige Änderungen, die Du beachten solltest. Hier erfährst Du, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und welche Kosten Du geltend machen kannst.
Wie lässt sich das Arbeitszimmer ab 2023 absetzen?
Ab 2023 kannst Du die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann vollständig absetzen, wenn es den Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Das betrifft vor allem Selbstständige, wie Schriftsteller, Künstler oder Gutachter, die ihre Arbeit überwiegend von zu Hause aus erledigen. In diesen Fällen kannst Du weiterhin sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer unbeschränkt absetzen.
Alternativ kannst Du eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr ansetzen. Diese Pauschale gilt jedoch nur für volle Monate, in denen Dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit war.
Was bedeutet „Mittelpunkt der Tätigkeit“?
Ob Dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit bildet, hängt von der inhaltlichen und qualitativen Bedeutung Deiner Arbeit ab, nicht allein von der Zeit, die Du dort verbringst. Auch wenn Du viel Zeit im Außendienst verbringst, könnte das Arbeitszimmer der Mittelpunkt sein, wenn die Hauptarbeit, wie das Schreiben von Berichten, dort stattfindet.
In einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 8 K 3186/21) wurde entschieden, dass das Arbeitszimmer eines psychologischen Gutachters der Mittelpunkt seiner Tätigkeit war, obwohl er nur einen kleinen Teil seiner Arbeit außerhalb des Büros ausführte.
Homeoffice-Pauschale ab 2023
Für alle anderen Fälle, in denen das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist, gibt es ab 2023 nur noch die Homeoffice-Pauschale. Diese beträgt 6 Euro pro Tag, bis zu einem Maximum von 1.260 Euro im Jahr (das entspricht 210 Arbeitstagen). Die Pauschale deckt die Kosten für die Nutzung der Wohnung, wie Strom und Heizung, ab. Ob Du an einem Schreibtisch, dem Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeitest, spielt keine Rolle.
Ein Vorteil der neuen Regelung: Es wird nicht mehr geprüft, ob Dein Arbeitszimmer die strengen Voraussetzungen erfüllt. Es zählen nur die Tage, an denen Du im Homeoffice gearbeitet hast.
Was lässt sich zusätzlich absetzen?
Unabhängig davon, ob Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer absetzt oder die Homeoffice-Pauschale nutzt, kannst Du zusätzlich beruflich bedingte Ausgaben absetzen, wie z.B.:
Telefon- und Internetkosten: Bis zu 20 Euro pro Monat ohne Nachweis.
Arbeitsmittel: Kosten für Schreibtisch, Bürostuhl oder Regale kannst Du ebenfalls steuerlich geltend machen, wenn sie nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.
Voraussetzungen für das Arbeitszimmer
Damit das Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer anerkennt, müssen strenge Kriterien erfüllt sein:
Abgeschlossener Raum: Eine Arbeitsecke genügt nicht. Es muss ein eigener Raum sein, der zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird.
Büromäßige Ausstattung: Der Raum muss für berufliche Tätigkeiten geeignet sein. Private Gegenstände wie ein Bett oder Spielsachen sollten nicht vorhanden sein.
Das Finanzamt kann bei der erstmaligen Angabe eines Arbeitszimmers einen Fragebogen oder Fotos des Raums anfordern.
Homeoffice-Pauschale: Wie funktioniert sie?
Wenn Du die Homeoffice-Pauschale nutzen möchtest, ist es wichtig, die Tage, an denen Du von zu Hause gearbeitet hast, festzuhalten. Die Pauschale gilt für jeden Tag, an dem Du überwiegend zu Hause tätig warst – unabhängig davon, ob Du an einem richtigen Schreibtisch oder am Küchentisch gearbeitet hast.
Zusätzliche Steuersparmöglichkeiten im Homeoffice
Neben der Homeoffice-Pauschale kannst Du auch weitere berufliche Ausgaben absetzen, wie Telefon- und Internetkosten oder Anschaffungen für beruflich genutzte Gegenstände (z.B. Büromöbel). Diese Ausgaben kannst Du unabhängig davon geltend machen, ob Du ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale nutzt.
Wie setzt Du das Arbeitszimmer ab?
Die anteiligen Kosten Deines Arbeitszimmers berechnest Du nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Dazu zählen unter anderem:
Miete
Energiekosten (Strom, Heizung)
Reinigungskosten
Gebäudeabschreibung bei Immobilienbesitzern
Renovierungskosten und Einrichtung des Arbeitszimmers kannst Du in vollem Umfang absetzen.
Fazit
Ab 2023 profitieren viele Arbeitnehmer von der neuen Homeoffice-Pauschale, die bis zu 1.260 Euro im Jahr betragen kann. Wer ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit nutzt, kann weiterhin alle anfallenden Kosten unbeschränkt absetzen. Unabhängig davon lassen sich beruflich bedingte Ausgaben für Telefon, Internet und Arbeitsmittel zusätzlich geltend machen.