BFH-Urteil: Gewinne aus Kryptowährungen sind innerhalb eines Jahres steuerpflichtig
- Ibrahim Cakir
- 3. Aug.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) klargestellt, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero steuerpflichtig sind, sofern die Haltefrist von einem Jahr nicht überschritten wird. Damit bestätigt das Gericht, dass Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) gelten und somit der Besteuerung als private Veräußerungsgeschäfte unterliegen.
Leitsatz des Urteils:
„Virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token gehören zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sein können. Sie werden erworben durch Tausch gegen Euro, Fremdwährungen oder andere virtuelle Währungen und veräußert, wenn sie zurückgetauscht oder in andere Currency Token umgetauscht werden.“
Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Erwerb versteuert werden müssen. Bei einer Haltefrist von mehr als einem Jahr sind die Gewinne grundsätzlich steuerfrei. Dennoch sollten Steuerpflichtige bei großen Portfolios oder der Nutzung von Tradingplattformen vorsichtig sein, da die steuerliche Behandlung in Einzelfällen variieren kann.
Praktische Hinweise:
Haltefrist beachten: Gewinne aus Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben steuerfrei.
Dokumentation: Eine präzise Aufzeichnung von Kauf- und Verkaufstransaktionen ist essenziell, um Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen.
Beratung einholen: Bei Unsicherheiten, insbesondere bei komplexen Portfolios oder hohen Volumina, empfiehlt sich eine steuerrechtliche Beratung, um Fehler zu vermeiden.