Türkei im automatischen Informationsaustausch: Was deutsche Steuerpflichtige wissen müssen
- Ibrahim Cakir
- 3. Aug.
- 1 Min. Lesezeit

Seit 2020 nimmt die Türkei am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Türkei erstmals in die Staatenaustauschliste aufgenommen, was bedeutet, dass türkische Banken und Versicherungen Kontodaten von in Deutschland ansässigen Personen an die deutschen Finanzbehörden melden müssen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Meldefrist für 2019 auf den 31. Dezember 2020 verlängert.
Welche Daten werden übermittelt?
Betroffen sind alle bestehenden Bankkonten bei türkischen Finanzinstituten, deren Inhaber in Deutschland steuerlich ansässig sind. Gemeldet werden:
Kontoinhaber
Kontosalden
Erträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne
Das türkische Finanzministerium hat zwar ein Informationshandbuch veröffentlicht, das einige Länder wie Deutschland von diesem Austausch ausschließt, jedoch bleibt die genaue Umsetzung unklar.
Mögliche Konsequenzen in Deutschland
Nicht oder falsch deklarierte Kapitalerträge aus der Türkei können als Steuerhinterziehung gewertet werden, mit Strafen von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Auch Beschenkte und Erben können bei nicht gemeldeten Vermögenswerten haftbar gemacht werden.
Wie können Sie sich schützen?
Eine strafbefreiende Selbstanzeige bietet die Möglichkeit, die steuerlichen Verhältnisse zu bereinigen, bevor das Finanzamt Kenntnis von den Kontodaten erhält. Wichtig ist jedoch, die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig einzureichen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.



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