Ibrahim Cakir
17. März 2023
Fristen, Verlängerungen und mögliche Sanktionen bei verspäteter Abgabe
Das Wichtigste in Kürze:
Die Frist für die Abgabe Deiner Steuererklärung 2023 war der 2. September 2024, einen Monat früher als im Vorjahr.
Solltest Du Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025.
Bei Fristversäumnissen drohen Dir Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Schätzungen durch das Finanzamt und Zinsen.
So gehst Du vor:
Wenn Du wegen eines triftigen Grundes, wie einer längeren Krankheit, die Abgabefrist nicht einhalten konntest, hast Du die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
Die Steuererklärung erstellst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer App. Empfehlenswert sind Programme wie WISO Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) für komplexere Fälle. Für einfache Steuerfälle sind die Apps Steuerbot, WISO Steuer oder Taxfix sinnvoll.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabefrist zum 2. September 2024 für das Steuerjahr 2023 betrifft nur Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, also bei einer sogenannten Pflichtveranlagung. Zu dieser Gruppe gehören:
Steuerpflichtige mit einem individuellen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam), ausgenommen ist der Behinderten-Pauschbetrag.
Verheiratete Personen, die zusammen veranlagt werden und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt haben.
Steuerpflichtige mit der Steuerklasse 6.
Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld über 410 Euro.
Arbeitnehmer, die neben ihrem Lohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, wie z. B. aus Vermietung.
Personen mit steuerpflichtigen Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit.
Rentner, deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
Das Finanzamt kann Dich auch individuell zur Abgabe auffordern. Wenn dies der Fall ist, musst Du die Frist unbedingt einhalten, sonst drohen Sanktionen wie ein Verspätungszuschlag.
Bis wann musst Du die Steuererklärung abgeben?
Die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 endete am 2. September 2024.Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat bis zum 2. Juni 2025 Zeit.
Tabelle: Abgabefristen und Sanktionen
Steuerjahr | Abgabefrist (ohne Beratung) | Abgabefrist (mit Beratung) | Verspätungszuschlag ab | Zinsen ab |
2021 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 | 1. September 2023 | 1. Oktober 2023 |
2022 | 2. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 | 1. August 2024 | 1. September 2024 |
2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 | 1. Juni 2025 | 1. Juli 2025 |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 | 1. Mai 2026 | 1. Juni 2026 |
Lässt sich die Abgabefrist verlängern?
Ja, in Ausnahmefällen. Gründe wie Krankheit, fehlende Unterlagen oder ein Auslandsaufenthalt sind akzeptable Begründungen für einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt. Der Antrag sollte schriftlich gestellt und begründet werden. Ein Muster für einen solchen Antrag findest Du ebenfalls in unserem Ratgeber.
Was passiert, wenn Du die Frist versäumst?
Versäumst Du die Frist, wird das Finanzamt strenger als in den Vorjahren vorgehen. Es kann ab dem 1. Juni 2025 einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und steigt mit der Höhe der festgesetzten Steuer.
In Extremfällen kann das Finanzamt zusätzliche Sanktionen wie Zwangsgelder oder eine Steuerschätzung anordnen. Du kannst jedoch gegen die festgesetzten Maßnahmen Einspruch einlegen.
Viel Zeit für die freiwillige Steuererklärung
Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, hast Du bis zu vier Jahre Zeit, Deine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Für das Steuerjahr 2023 gilt daher der 31. Dezember 2027 als Frist für eine freiwillige Erklärung.
Das Finanzamt zahlt in der Regel Zinsen auf Erstattungen, die ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres anfallen. Für das Steuerjahr 2023 beginnen die Zinsen am 1. Juli 2025 zu laufen.