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Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge im Inland

Streitig war, ob in Luxemburg vom Arbeitslohn einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge im Inland als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Insbesondere ging es um die Frage, ob ein doppelter Abzug von Kranken ‒ und Rentenversicherungsbeiträgen sowohl bei der Besteuerung in Luxemburg als auch bei Ermittlung der deutschen Einkommensteuer zulässig ist. Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit luxemburgischer Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowohl im luxemburgischen Tätigkeitsstaat als auch im inländischen Wohnsitzstaat nicht gegeben ist.


FG Rheinland-Pfalz 15.1.20, 1 K 1476/19, Rev. BFH X R 14/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 217660


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