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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Ginsheim Gustavsburg

Anwalt im Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Statue der Gerechtigkeit

Ich nehme mir stets Zeit für Ihre Anliegen und Bedürfnisse und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

Rechtsanwalt & Steuerstrafverteidiger

LL.M. Steuerrecht 

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Zertifi­zierter Berater für Steuerstrafrecht 

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht - Ginsheim-Gustavsburg

Steuerliche Probleme erfordern schnelles Handeln – ob Schreiben vom Finanzamt Groß-Gerau, eine angekündigte Betriebsprüfung oder der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Kanzlei KSW ist Ihr Ansprechpartner für Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg, die kompetente Unterstützung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht suchen. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht mit den Zusatzqualifikationen LL.M. Steuerrecht und LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, berät Privatpersonen und Unternehmer – vom Handwerksbetrieb über den Einzelhandel bis zur Gastronomie. Unser Standort Mainz liegt nur etwa 10 Minuten von Ginsheim-Gustavsburg entfernt. Nutzen Sie die Nähe für ein persönliches Gespräch über Ihre Situation.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Persönliche Termine sind nach Vereinbarung in Frankfurt & Mainz möglich.

KSW – Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in

Frankfurt am Main (Zweigstelle)

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Mainz (Hauptsitz)
Mombacher Str. 93 · 55122 Mainz
Tel.: 06131 464 88 70

Bewertungen

Referenzen

Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türkei, Türkisch, Informationsaustausch
Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türke, Türkei, Informationsaustausch, Bilgi paylasimi
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Fachwissen, dem Institutionen vertrauen - Rechtsanwalt Cakir ist nicht nur in der Verteidigung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert, sondern vermittelt sein Wissen auch an angehende Meister, Fach- und Führungskräfte sowie Studierende. Als Dozent im Steuerrecht war er unter anderem für die Handwerkskammer Rheinhessen, die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft sowie die iba University tätig.

Beratung

STEUERSTRAFRECHT

Vom Steuerfahndungsfall über steuerliche Korrekturen bis zu Verhandlungen vor Straf- und Finanzgerichten – Steuerstrafrecht ist unsere Kernkompetenz.

SELBSTANZEIGEN

Strafbefreiung durch Selbstanzeige erfordert Takt, Fachwissen und Sorgfalt – wir begleiten Sie diskret und rechtskonform durch jeden Verfahrensschritt.

STEUERSTREIT

Ob Einspruchsverfahren, AdV-Antrag oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

SCHWARZARBEIT

Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialabgaben oder illegaler Beschäftigung – wir sichern Ihre Verteidigung vom ersten Verdacht an.

Echte Erfahrungen unserer Mandanten

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!
Ich danke Herrn Çakır herzlich, da er mich in meinem Fall kompetent beraten und durch seine gezielte Unterstützung ein positives Ergebnis erzielt hat. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Schnelle, diskrete und kompetente Hilfe im Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Erstgespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Persönliche Termine sind in Mainz, Frankfurt und Mannheim möglich, auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind zuverlässig für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen.

Steuerstrafrecht – Anwalt für Ginsheim-Gustavsburg

Ein Steuerstrafverfahren beginnt selten mit einer Verhaftung. Meist steht am Anfang ein unscheinbares Schreiben: eine Vorladung als Beschuldigter, die Ankündigung einer Betriebsprüfung mit erweiterten Prüfungsrechten oder die Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

 

Für Betroffene aus Ginsheim-Gustavsburg ist die Kanzlei KSW der richtige Ansprechpartner, wenn das Finanzamt Groß-Gerau oder die Steuerfahndung Frankfurt aktiv werden.Der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfasst nicht nur das bewusste Verschweigen von Einnahmen.

 

Bereits fehlerhafte Angaben, die zu einer Steuerverkürzung führen, können strafrechtliche Konsequenzen haben. Gastronomen aus Ginsheim-Gustavsburg – ob Döner-Restaurant, Pizzeria, Kiosk oder Bäckerei – stehen dabei besonders im Fokus. Bargeldintensive Betriebe werden vom Finanzamt kritisch beäugt, und Abweichungen von den erwarteten Richtsätzen führen schnell zu einem Schätzungsbescheid mit erheblichen Nachforderungen.

 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Experte für Steuerrecht mit zwei LL.M.-Titeln, übernimmt die Verteidigung von der ersten Kontaktaufnahme durch die Behörden bis zum Abschluss des Verfahrens. Entscheidend ist das richtige Verhalten zu Beginn: Machen Sie keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden, bevor Sie anwaltlich beraten sind. Jede unüberlegte Äußerung kann das Verfahren zu Ihren Ungunsten beeinflussen.

 

Von unserem Standort Mainz aus, nur etwa 10 Minuten von Ginsheim-Gustavsburg entfernt, sind wir kurzfristig erreichbar. Bei akuten Maßnahmen wie Durchsuchungen bieten wir einen Notfall-Service. Wir analysieren die Vorwürfe, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist – mit dem Ziel, das Verfahren einzustellen oder die Sanktionen zu minimieren.

 

Türkçe Hizmet:

 

Ginsheim-Gustavsburg'dan Türk müvekkillerimize Vergi Ceza Hukuku alanında Türkçe danışmanlık sunuyoruz. Vergi Kaçakçılığı suçlamalarında haklarınızı savunmak için derhal bizimle iletişime geçin.

FAQ – Steuerstrafrecht für Ginsheim-Gustavsburg

1. Welches Finanzamt ist für Steuerstrafverfahren aus Ginsheim-Gustavsburg zuständig?
Für Ginsheim-Gustavsburg ist das Finanzamt Groß-Gerau zuständig. Die dortige Bußgeld- und Strafsachenstelle führt Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung durch oder übergibt schwerwiegende Fälle an die Staatsanwaltschaft.


2. Welche Steuerfahndung ermittelt für Ginsheim-Gustavsburg?
Die Steuerfahndung Frankfurt ist für Ginsheim-Gustavsburg und den gesamten Landkreis Groß-Gerau zuständig. Sie führt Durchsuchungen durch, wertet Beweismittel aus und vernimmt Beschuldigte.

 

3. Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung wegen Steuerhinterziehung erhalte?
Erscheinen Sie nicht ohne anwaltliche Beratung zur Vernehmung. Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Steuerrecht, der die Vorwürfe prüft und Sie auf das Verfahren vorbereitet.

 

4. Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung für Unternehmer aus Ginsheim-Gustavsburg?
Bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden, zuzüglich Zinsen.

 

5. Wie schnell kann die Kanzlei KSW bei akuten Maßnahmen helfen?
Von unserem Standort Mainz aus sind wir innerhalb von etwa 10 Minuten für Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg erreichbar. Bei Durchsuchungen oder Festnahmen bieten wir einen Notfall-Service und übernehmen sofort die Kommunikation mit den Behörden.

Selbstanzeige – Beratung für Ginsheim-Gustavsburg

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein Privileg, das nur dem Steuerrecht bekannt ist. Doch dieses Privileg hat enge Grenzen – und das Zeitfenster schließt sich für viele Steuerpflichtige aus Ginsheim-Gustavsburg schneller als gedacht. Der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen den Steuerbehörden zahlreicher Staaten sorgt dafür, dass ausländische Kapitalerträge nicht mehr verborgen bleiben.

 

Seit 2020 nimmt auch die Türkei am AIA teil. Türkische Banken übermitteln jährlich Daten über Konten und Erträge deutscher Steuerpflichtiger an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort gelangen die Informationen an das Finanzamt Groß-Gerau. Wer Zinsen, Dividenden oder andere Erträge aus türkischen Konten bisher nicht erklärt hat, muss mit einer Tatentdeckung rechnen. Ist diese eingetreten, greift die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO – eine Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.

 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Spezialist für Steuerrecht, berät Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg zur wirksamen Gestaltung einer Selbstanzeige. Die Anforderungen sind präzise einzuhalten: Die Angaben müssen vollständig sein und sämtliche unverjährten Steuerjahre umfassen. Unvollständige oder fehlerhafte Selbstanzeigen verfehlen ihre Wirkung – es droht trotz Offenlegung eine Bestrafung.Neben der korrekten Deklaration ist die fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern samt Zinsen Voraussetzung für die Straffreiheit. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro verlangt § 398a AO zusätzlich einen Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent.

 

Erst wenn alle Zahlungen geleistet sind, ist die Straffreiheit gesichert.Jede Stunde zählt. Die Kanzlei KSW unterstützt Sie von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen über die Formulierung der Selbstanzeige bis zur Verhandlung mit dem Finanzamt. Von unserem Standort Mainz aus, nur etwa 10 Minuten von Ginsheim-Gustavsburg entfernt, handeln wir schnell und diskret.

 

Türkçe Hizmet:

 

Türkiye Hesapları için Gönüllü Beyan (Selbstanzeige) danışmanlığı sunuyoruz. Otomatik bilgi değişimi nedeniyle zaman daralıyor – Vergi Affı için hemen harekete geçin.

FAQ – Selbstanzeige für Ginsheim-Gustavsburg

1. Wann ist eine Selbstanzeige für Steuerpflichtige aus Ginsheim-Gustavsburg noch wirksam?
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO führt nur zur Straffreiheit, wenn keine Sperrwirkung eingetreten ist. Sobald das Finanzamt Groß-Gerau bereits Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat – etwa durch den automatischen Informationsaustausch – ist der Weg versperrt.


2. Meldet die Türkei Kontodaten an deutsche Finanzämter?
Ja, seit 2020 nimmt die Türkei am automatischen Informationsaustausch teil. Türkische Banken übermitteln jährlich Kontostände und Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger an das Bundeszentralamt für Steuern.

 

3. Was muss ich bei einer Selbstanzeige nachzahlen?
Sie müssen die hinterzogenen Steuern vollständig nachzahlen, zuzüglich Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat. Bei Beträgen über 25.000 Euro fordert § 398a AO einen zusätzlichen Zuschlag von 10 bis 20 Prozent.

 

4. Was passiert, wenn meine Selbstanzeige unvollständig ist?
Eine unvollständige Selbstanzeige verfehlt ihre strafbefreiende Wirkung. Sie werden dann trotz der Offenlegung wegen Steuerhinterziehung bestraft. Eine sorgfältige anwaltliche Vorbereitung ist daher unerlässlich.

 

5. Wie schnell kann die Kanzlei KSW bei einer Selbstanzeige helfen?
Bei drohendem Fristablauf handeln wir sofort. Von unserem Standort Mainz aus sind wir innerhalb von etwa 10 Minuten für Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg erreichbar und können die Selbstanzeige kurzfristig vorbereiten.

Einspruch Steuerbescheid – Anwalt für Ginsheim-Gustavsburg

Statistiken des Bundesrechnungshofs zeigen: Etwa jeder dritte Steuerbescheid enthält Fehler. Noch aufschlussreicher ist die Erfolgsquote bei Einsprüchen – rund zwei Drittel aller Einsprüche führen zu einer Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen. Für Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg bedeutet das: Ein kritischer Blick auf den Bescheid des Finanzamts Groß-Gerau lohnt sich.

 

Die Kanzlei KSW unterstützt Sie dabei, fehlerhafte Bescheide anzufechten und Ihr Recht durchzusetzen.Der Einspruch nach § 347 AO ist das zentrale Rechtsmittel gegen Steuerbescheide. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe – diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf wird der Bescheid bestandskräftig, auch wenn er offensichtlich fehlerhaft ist.

 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht, prüft Ihren Bescheid und wahrt zunächst die Frist, während die detaillierte Begründung ausgearbeitet wird.Besonders häufig betroffen sind Gastronomen aus Ginsheim-Gustavsburg. Wenn das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung Umsätze hinzuschätzt und einen Schätzungsbescheid erlässt, basieren die Nachforderungen oft auf pauschalen Annahmen.

 

Solche Hinzuschätzungen sind angreifbar, wenn sie die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs – etwa Öffnungszeiten, Personalstärke oder saisonale Schwankungen – nicht berücksichtigen. Wir analysieren die Berechnungsgrundlagen und decken methodische Schwächen auf.Wichtig zu wissen: Der Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht nicht. Um die Nachzahlung bis zur Entscheidung aufzuschieben, ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) erforderlich.

 

Das Finanzamt muss diesem entsprechen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Bei Erfolg des Einspruchs erhalten Sie einen Änderungsbescheid mit korrigierten Werten.Von unserem Standort Mainz aus, nur etwa 10 Minuten von Ginsheim-Gustavsburg entfernt, begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren – bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht Hessen, falls erforderlich.

 

Türkçe Hizmet:

 

Ginsheim-Gustavsburg'dan müvekkillerimize Vergi İtirazı konusunda Türkçe danışmanlık sunuyoruz. Vergi Tebligatı İtiraz sürecinde yanınızdayız.

FAQ – Einspruch gegen Steuerbescheide für Ginsheim-Gustavsburg

1. Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts Groß-Gerau Einspruch einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei postalischer Zustellung gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe als bekanntgegeben. Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig.


2. Kann ich auch gegen einen Schätzungsbescheid Einspruch einlegen?
Ja, gerade Schätzungsbescheide sind häufig erfolgreich anfechtbar. Wenn das Finanzamt Ihre Umsätze ohne ausreichende Grundlage geschätzt hat, können wir die Berechnungsmethode angreifen und eine Korrektur erreichen.

 

3. Muss ich die Nachzahlung trotz Einspruch sofort leisten?
Ja, der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Um die Zahlung bis zur Entscheidung hinauszuzögern, müssen Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen.

 

4. Was passiert, wenn mein Einspruch erfolgreich ist?
Bei berechtigtem Einspruch erlässt das Finanzamt einen Änderungsbescheid mit korrigierten Werten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, gegebenenfalls mit Zinsen.

 

5. Wie kann die Kanzlei KSW Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg unterstützen?
Von unserem Standort Mainz aus, nur etwa 10 Minuten entfernt, prüfen wir Ihren Bescheid, legen fristwahrend Einspruch ein und verhandeln mit dem Finanzamt. Falls nötig, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht.

Betriebsprüfung Gastronomie – Anwalt für Ginsheim-Gustavsburg

Ordnungsgemäß geführte Bücher und Kassen entfalten eine wichtige Schutzwirkung: Das Gesetz vermutet, dass auch materiell alles korrekt ist, wenn die formellen Anforderungen erfüllt sind. Umgekehrt gilt: Mängel bei der Kassenführung öffnen dem Finanzamt Groß-Gerau Tür und Tor für eine Hinzuschätzung.

 

Für Gastronomen aus Ginsheim-Gustavsburg ist die korrekte Dokumentation daher existenziell wichtig. Die Kanzlei KSW begleitet bargeldintensive Betriebe durch Außenprüfungen und Kassennachschauen.Die Finanzverwaltung prüft Gastronomiebetriebe nicht willkürlich, aber überdurchschnittlich häufig. Döner-Restaurants, Pizzerien, Asia-Imbisse und Bäckereien gehören zu den Branchen mit hohem Bargeldanteil – und damit zu den Prüfungsschwerpunkten.

 

Neben routinemäßigen Prüfungen nach Betriebsgröße können auch Auffälligkeiten in den Steuererklärungen eine Außenprüfung auslösen: anhaltende Verluste, schwankende Umsätze oder Abweichungen vom branchenüblichen Rohgewinnaufschlag wecken das Interesse der Prüfer.Während der Prüfung wendet das Finanzamt verschiedene Methoden an. Der Richtsatzvergleich stellt Ihren Rohgewinnaufschlag den Branchenwerten gegenüber.

 

Die Wareneinsatzanalyse prüft, ob der Materialverbrauch zu den gebuchten Umsätzen passt. Ergeben sich Unstimmigkeiten, verlangt der Prüfer Erklärungen – und ohne plausible Antworten droht eine Hinzuschätzung. Besonders kritisch wird es, wenn die TSE-Kasse nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder Grundaufzeichnungen fehlen.

 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Spezialist für Steuerrecht, begleitet Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. Die Schlussbesprechung ist ein zentraler Moment: Hier werden die Prüfungsfeststellungen erörtert und oft Einigungen erzielt, die einen langwierigen Rechtsstreit vermeiden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Prüfung nicht einseitig zu Ihren Lasten verläuft.Von unserem Standort Mainz aus, nur etwa 10 Minuten von Ginsheim-Gustavsburg entfernt, sind wir kurzfristig erreichbar – auch bei einer unangekündigten Kassennachschau.

 

Türkçe Hizmet:

 

Ginsheim-Gustavsburg'daki Türk restoran sahiplerine İşletme Denetimi ve Döner Vergi Denetimi konularında danışmanlık sunuyoruz. Kasa Kontrolü sırasında haklarınızı koruyoruz. Restoran Vergi Danışmanlığı için hemen arayın.

FAQ – Betriebsprüfung Gastronomie für Ginsheim-Gustavsburg

1. Wie häufig werden Gastronomiebetriebe aus Ginsheim-Gustavsburg geprüft?
Gastronomiebetriebe werden aufgrund des hohen Bargeldanteils überdurchschnittlich häufig geprüft. Neben routinemäßigen Prüfungen nach Betriebsgröße können Auffälligkeiten in den Steuererklärungen oder Zufallsauswahlen eine Außenprüfung auslösen.


2. Was ist eine Kassennachschau und wie unterscheidet sie sich von einer Betriebsprüfung?
Die Kassennachschau erfolgt unangekündigt während der Geschäftszeiten und prüft nur die Kassenführung. Eine Außenprüfung wird mindestens 14 Tage vorher angekündigt und umfasst alle steuerlich relevanten Unterlagen über mehrere Jahre.

 

3. Welche Anforderungen muss meine TSE-Kasse erfüllen?
Seit 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die TSE protokolliert jeden Geschäftsvorfall manipulationssicher. Fehlt sie, drohen Bußgelder und Hinzuschätzungen.

 

4. Was bedeutet ein Richtsatzvergleich für meinen Gastronomiebetrieb?
Das Finanzamt vergleicht Ihren Rohgewinnaufschlag mit den Branchenwerten der Richtsatzsammlung. Liegt Ihr Wert deutlich darunter, vermutet der Prüfer nicht erfasste Einnahmen und kann eine Hinzuschätzung vornehmen.

 

5. Sollte ich bei einer Betriebsprüfung einen Anwalt hinzuziehen?
Eine anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen. Wir kommunizieren mit dem Prüfer, bereiten die Schlussbesprechung vor und verhindern, dass unbedachte Aussagen zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Von Mainz aus sind wir innerhalb von etwa 10 Minuten für Mandanten aus Ginsheim-Gustavsburg erreichbar.

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