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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Steinbach (Taunus)

Anwalt im Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Statue der Gerechtigkeit

Ich nehme mir stets Zeit für Ihre Anliegen und Bedürfnisse und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

Rechtsanwalt & Steuerstrafverteidiger

LL.M. Steuerrecht 

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Zertifi­zierter Berater für Steuerstrafrecht 

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht für Alzey

Ein Schreiben vom Finanzamt Bad Homburg, eine angekündigte Betriebsprüfung oder der Verdacht der Steuerhinterziehung – steuerrechtliche Probleme erfordern schnelles und überlegtes Handeln. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht mit Zusatzqualifikation im Wirtschaftsstrafrecht, vertritt Mandanten aus Steinbach (Taunus) in allen Fragen des Steuerrechts und Steuerstrafrechts. Ob Sie als Privatperson mit einem fehlerhaften Steuerbescheid konfrontiert sind oder als Gastronom, Einzelhändler oder Dienstleister eine Kassennachschau oder Außenprüfung bewältigen müssen – wir stehen Ihnen zur Seite. Unser Frankfurter Kanzleistandort am Opernplatz ist von Steinbach in etwa 15 Minuten erreichbar. Türkische Beratung ist möglich.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Persönliche Termine sind nach Vereinbarung in Frankfurt & Mainz möglich.

KSW – Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in

Frankfurt am Main (Zweigstelle)

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Mainz (Hauptsitz)
Mombacher Str. 93 · 55122 Mainz
Tel.: 06131 464 88 70

Bewertungen

Referenzen

Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türkei, Türkisch, Informationsaustausch
Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türke, Türkei, Informationsaustausch, Bilgi paylasimi
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Fachwissen, dem Institutionen vertrauen - Rechtsanwalt Cakir ist nicht nur in der Verteidigung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert, sondern vermittelt sein Wissen auch an angehende Meister, Fach- und Führungskräfte sowie Studierende. Als Dozent im Steuerrecht war er unter anderem für die Handwerkskammer Rheinhessen, die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft sowie die iba University tätig.

Beratung

STEUERSTRAFRECHT

Vom Steuerfahndungsfall über steuerliche Korrekturen bis zu Verhandlungen vor Straf- und Finanzgerichten – Steuerstrafrecht ist unsere Kernkompetenz.

SELBSTANZEIGEN

Strafbefreiung durch Selbstanzeige erfordert Takt, Fachwissen und Sorgfalt – wir begleiten Sie diskret und rechtskonform durch jeden Verfahrensschritt.

STEUERSTREIT

Ob Einspruchsverfahren, AdV-Antrag oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

SCHWARZARBEIT

Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialabgaben oder illegaler Beschäftigung – wir sichern Ihre Verteidigung vom ersten Verdacht an.

Echte Erfahrungen unserer Mandanten

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!
Ich danke Herrn Çakır herzlich, da er mich in meinem Fall kompetent beraten und durch seine gezielte Unterstützung ein positives Ergebnis erzielt hat. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Schnelle, diskrete und kompetente Hilfe im Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Erstgespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Persönliche Termine sind in Mainz, Frankfurt und Mannheim möglich, auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind zuverlässig für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen.

Steuerstrafrecht – Anwalt für Steinbach (Taunus)

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO trifft Betroffene meist unvorbereitet. Ein Anruf der Steuerfahndung, eine Vorladung als Beschuldigter oder die Ankündigung einer Durchsuchung – in diesen Momenten zählt professionelle Unterstützung. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Spezialist für Steuerrecht mit Zusatzqualifikation im Wirtschaftsstrafrecht, verteidigt Mandanten aus Steinbach (Taunus) in sämtlichen Steuerstrafverfahren.


Für Steuerpflichtige aus Steinbach ist das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe zuständig. Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden durch die Steuerfahndung Frankfurt geführt, die über weitreichende Befugnisse verfügt. Die Fahnder können Geschäftsräume durchsuchen, Unterlagen beschlagnahmen und Konten sperren lassen. Gerade Gastronomiebetriebe – ob Döner-Restaurant, Pizzeria, Asia-Imbiss, Bäckerei oder Kiosk – geraten aufgrund ihrer bargeldintensiven Geschäftsmodelle regelmäßig ins Visier der Ermittler.
 

Ein Steuerstrafverfahren beginnt häufig mit einer Betriebsprüfung. Stellt der Prüfer Unstimmigkeiten bei der Kassenführung fest, folgt ein Schätzungsbescheid. Werden die geschätzten Mehrumsätze als vorsätzlich verkürzt eingestuft, wird die Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeschaltet. Der Weg vom Verwaltungsverfahren zum Strafverfahren ist kurz. Umso wichtiger ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung, die beide Verfahrensstränge im Blick behält.
 

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Steuerfahndung Frankfurt und der Staatsanwaltschaft. Unser Ziel ist die Einstellung des Verfahrens oder – falls dies nicht möglich ist – die Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Strafbefehl. Bei größeren Hinterziehungsbeträgen steht die Vermeidung einer Freiheitsstrafe im Vordergrund. Die Kanzlei KSW arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um die steuerlichen und strafrechtlichen Aspekte optimal zu koordinieren. Unser Frankfurter Standort am Opernplatz ist von Steinbach in etwa 15 Minuten erreichbar.
 

Diskretion ist selbstverständlich. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie Aussagen machen.

 

Türkçe Hizmet – Vergi Ceza Hukuku
 

Steinbach ve çevresinden Türk kökenli müvekkillerimize Vergi Ceza Hukuku alanında kapsamlı Türkçe danışmanlık sunuyoruz. Vergi Kaçakçılığı suçlamalarında, vergi soruşturmalarında ve tüm ceza davalarında yanınızdayız. Avukat Ibrahim Çakır Türkçe hizmet vermektedir.

FAQ – Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht für Steinbach (Taunus)

1. Welche Steuerfahndung ist für Steinbach (Taunus) zuständig?
Die Steuerfahndungsstelle Frankfurt ist für Ermittlungen gegen Steuerpflichtige aus Steinbach (Taunus) zuständig. Bei Durchsuchungen oder Vorladungen sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren, bevor Sie Aussagen machen.


2. Was passiert, wenn das Finanzamt Bad Homburg eine Steuerhinterziehung vermutet?
Das Finanzamt Bad Homburg schaltet die Bußgeld- und Strafsachenstelle ein. Diese kann eigenständig ermitteln oder die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie die Rechte eines Beschuldigten, insbesondere das Aussageverweigerungsrecht.

 

3. Warum sind Gastronomiebetriebe besonders von Steuerstrafverfahren betroffen?
Bargeldintensive Betriebe wie Döner-Restaurants, Pizzerien oder Kioske stehen verstärkt im Fokus der Steuerfahndung Frankfurt. Unstimmigkeiten bei der Kassenführung oder auffällige Richtsatzabweichungen führen schnell zum Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

 

4. Kann aus einer Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren entstehen?
Ja. Wenn der Betriebsprüfer Hinweise auf vorsätzliche Steuerverkürzung findet, ist er verpflichtet, die Bußgeld- und Strafsachenstelle zu informieren. Ein Schätzungsbescheid kann dann die Grundlage für ein Steuerstrafverfahren bilden.

 

5. Wie schnell kann ich einen Termin bei einem Steuerstrafrechtler bekommen?
Bei Durchsuchungen und Vorladungen bieten wir Soforthilfe – oft noch am selben Tag. Von unserem Frankfurter Standort sind wir in etwa 15 Minuten für Mandanten aus Steinbach (Taunus) erreichbar.

Selbstanzeige – Beratung für Steinbach (Taunus)

Nicht deklarierte Auslandskonten, verschwiegene Kapitalerträge oder unvollständige Erbschaftsmeldungen – wer steuerliche Verfehlungen korrigieren möchte, bevor das Finanzamt Bad Homburg diese entdeckt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit erlangen. Die Selbstanzeige nach § 371 AO bietet diesen Weg, stellt jedoch hohe formale und inhaltliche Anforderungen.

 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Experte für Steuerrecht mit Zusatzqualifikation im Wirtschaftsstrafrecht, begleitet Mandanten aus Steinbach (Taunus) durch dieses komplexe Verfahren.Der automatische Informationsaustausch (AIA) hat die Spielregeln grundlegend verändert. Bankdaten aus über 100 Staaten werden jährlich an die deutschen Finanzbehörden übermittelt – darunter auch aus der Türkei. Türkische Konten, auf denen Zinserträge, Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien oder Erbschaften liegen, sind damit längst kein Geheimnis mehr. Wer diese Einkünfte bisher nicht erklärt hat, muss mit einer Tatentdeckung rechnen.

 

Ist diese eingetreten, greift die Sperrwirkung des § 371 AO, und eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich.Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind streng: Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart müssen vollständig offengelegt werden – in der Regel für die letzten zehn Kalenderjahre. Unvollständige Angaben führen zur Unwirksamkeit. Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern fallen Zinsen von 0,5 % pro Monat an.

 

Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro je Tat ist zusätzlich ein Zuschlag nach § 398a AO zwischen 10 % und 20 % zu entrichten, um von der Strafverfolgung abzusehen.Die Kanzlei KSW ermittelt die relevanten Sachverhalte, bereitet die Nacherklärung vor und reicht diese beim Finanzamt Bad Homburg ein. Unser Frankfurter Standort am Opernplatz ist von Steinbach in etwa 15 Minuten erreichbar. Das Zeitfenster für eine wirksame Selbstanzeige schließt sich mit jeder neuen Datenlieferung aus dem Ausland – jede Stunde kann entscheidend sein.Handeln Sie, bevor das Finanzamt handelt.

 

Türkçe Hizmet – Gönüllü Beyan


Steinbach ve çevresinden Türk kökenli müvekkillerimize Gönüllü Beyan konusunda kapsamlı danışmanlık sunuyoruz. Türkiye Hesapları, beyan edilmemiş faiz gelirleri ve miras konularında uzman desteği sağlıyoruz. Almanya'da Vergi Affı benzeri düzenlemeler artık mevcut olmadığından, zamanında hareket etmek büyük önem taşımaktadır. Avukat Ibrahim Çakır Türkçe hizmet vermektedir.


 

FAQ – Häufige Fragen zur Selbstanzeige für Steinbach (Taunus)

1. An welches Finanzamt muss die Selbstanzeige für Steinbach (Taunus) gerichtet werden?
Die Selbstanzeige ist an das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe zu richten. Dieses ist für alle Steuerpflichtigen aus Steinbach und dem gesamten Hochtaunuskreis zuständig.


2. Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?
Die Sperrwirkung nach § 371 AO tritt ein, sobald eine Tatentdeckung erfolgt ist, eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde oder ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. Ab diesem Zeitpunkt führt eine Selbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit.


3. Werden türkische Bankkonten automatisch an das Finanzamt gemeldet?
Ja. Die Türkei nimmt seit 2020 am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Kontostände und Kapitalerträge werden jährlich an die deutschen Finanzbehörden übermittelt. Nicht erklärte Einkünfte können so jederzeit entdeckt werden.


4. Welche Kosten entstehen bei einer Selbstanzeige?
Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern fallen Zinsen von 0,5 % pro Monat an. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat ist zusätzlich ein Zuschlag nach § 398a AO erforderlich, um von der Strafverfolgung abzusehen.


5. Wie schnell kann ich einen Termin zur Selbstanzeige-Beratung bekommen?
Bei Selbstanzeigen zählt jede Stunde. Wir bieten kurzfristige Termine – oft noch am selben Tag. Von unserem Frankfurter Standort sind wir in etwa 15 Minuten für Mandanten aus Steinbach (Taunus) erreichbar.

Einspruch Steuerbescheid – Anwalt für Steinbach (Taunus)

Post vom Finanzamt Bad Homburg bringt selten gute Nachrichten. Besonders wenn ein Steuerbescheid deutlich höhere Nachzahlungen fordert als erwartet, ist Handeln gefragt. Gegen jeden Steuerbescheid kann nach § 347 AO Einspruch eingelegt werden – vorausgesetzt, die Einspruchsfrist von einem Monat wird eingehalten. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht mit Zusatzqualifikation im Wirtschaftsstrafrecht, unterstützt Mandanten aus Steinbach (Taunus) bei der Anfechtung fehlerhafter Bescheide.

Gastronomiebetriebe aus dem Hochtaunuskreis sind besonders häufig von Schätzungsbescheiden betroffen. Wenn das Finanzamt Bad Homburg bei einer Betriebsprüfung Mängel in der Kassenführung feststellt, folgen regelmäßig Hinzuschätzungen. Die Prüfer kalkulieren auf Basis von Richtsätzen und unterstellen nicht verbuchte Bareinnahmen. Für Döner-Restaurants, Pizzerien, Asia-Imbisse und Bäckereien können die Nachforderungen existenzbedrohend sein – oft zu Unrecht, wenn betriebliche Besonderheiten nicht berücksichtigt wurden.

Der Einspruch allein stoppt jedoch nicht die Zahlungspflicht. Um Liquiditätsengpässe während des Verfahrens zu vermeiden, beantragen wir parallel die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Wird dem Antrag stattgegeben, müssen Sie die strittigen Beträge zunächst nicht zahlen. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den gesamten Sachverhalt erneut. Das kann zu einem Änderungsbescheid führen – idealerweise zu Ihren Gunsten. Allerdings besteht auch das Risiko einer Verböserung, falls weitere Fehler entdeckt werden.

Wir analysieren die Kalkulationsgrundlagen des Prüfers, identifizieren methodische Schwächen und verhandeln mit dem Finanzamt Bad Homburg. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, vertreten wir Sie vor dem Hessischen Finanzgericht. Unser Frankfurter Standort am Opernplatz ist von Steinbach in etwa 15 Minuten erreichbar.

Die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Warten Sie nicht.

FAQ – Häufige Fragen zum Einspruch für Steinbach (Taunus)

1. Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts Bad Homburg Einspruch einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids nach § 347 AO. Bei Zustellung per Post gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben. Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig.


2. Muss ich die Steuernachzahlung trotz Einspruch sofort bezahlen?
Grundsätzlich ja – der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Um die Zahlung während des Verfahrens zu vermeiden, sollten Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen.


3. Was ist ein Schätzungsbescheid und wie kann ich mich dagegen wehren?
Ein Schätzungsbescheid ergeht, wenn das Finanzamt Bad Homburg die Besteuerungsgrundlagen mangels ordnungsgemäßer Buchführung schätzen muss. Gegen die Höhe der Schätzung kann Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen die Kalkulationsmethode und weisen Fehler nach.


4. Kann das Finanzamt den Bescheid nach meinem Einspruch auch verschlechtern?
Ja. Im Einspruchsverfahren wird der gesamte Steuerbescheid neu geprüft. Findet das Finanzamt weitere Fehler zu Ihren Ungunsten, kann es einen Änderungsbescheid mit höherer Nachforderung erlassen. Vor einer solchen Verböserung werden Sie jedoch gewarnt.


5. Wie schnell kann ich einen Beratungstermin bekommen?
Bei laufenden Fristen bieten wir kurzfristige Termine – oft noch am selben oder nächsten Tag. Von unserem Frankfurter Standort sind wir in etwa 15 Minuten für Mandanten aus Steinbach (Taunus) erreichbar.

Betriebsprüfung Gastronomie – Anwalt für Steinbach (Taunus)

Eine Außenprüfung durch das Finanzamt Bad Homburg kann für Gastronomiebetriebe schnell existenzbedrohend werden. Döner-Restaurants, Pizzerien, Asia-Imbisse und Bäckereien stehen aufgrund ihres hohen Bargeldanteils besonders im Fokus der Finanzverwaltung. Wenn Betriebsprüfer Unstimmigkeiten in der Kassenführung feststellen, drohen erhebliche Hinzuschätzungen. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht mit Zusatzqualifikation im Wirtschaftsstrafrecht, begleitet Gastronomen aus Steinbach (Taunus) durch alle Phasen der Prüfung.

Die Prüfer des Finanzamts Bad Homburg arbeiten mit branchenspezifischen Kennzahlen. Bei einem Richtsatzvergleich wird der erklärte Rohgewinnaufschlag mit statistischen Durchschnittswerten verglichen. Liegt Ihr Betrieb unter dem Branchenmittel, unterstellt das Finanzamt nicht verbuchte Einnahmen. Auch der Wareneinsatz wird genau analysiert: Stimmt das Verhältnis zwischen eingekauftem Fleisch und verkauften Döner-Portionen? Wie viele Pizzen hätten aus dem Mehlverbrauch entstehen müssen? Weichen die Zahlen ab, folgt eine Schätzung.

Seit 2020 müssen alle Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE-Kasse) ausgestattet sein. Fehlende TSE-Daten, unvollständige Z-Bons oder nachträgliche Stornierungen werten Prüfer als formelle Mängel – und rechtfertigen damit eine Verwerfung der Buchführung. Noch kritischer wird es bei einer Kassennachschau: Hier erscheint ein Prüfer unangemeldet während der Geschäftszeiten und prüft die Kassenführung vor Ort. Wer unvorbereitet ist, gerät schnell unter Verdacht.

Wir begleiten Sie von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. Unsere Strategie: Die Kalkulationsmethoden des Prüfers hinterfragen, betriebswirtschaftliche Besonderheiten dokumentieren und überhöhte Hinzuschätzungen angreifen. Falls erforderlich, legen wir Einspruch ein und vertreten Sie vor dem Hessischen Finanzgericht. Unser Frankfurter Standort am Opernplatz ist von Steinbach in etwa 15 Minuten erreichbar.

Bei einer Kassennachschau zählt jede Minute. Rufen Sie uns an, bevor Sie Unterlagen herausgeben.

Türkçe Hizmet – İşletme Denetimi

Steinbach ve çevresinden Türk kökenli restoran sahiplerine İşletme Denetimi konusunda kapsamlı danışmanlık sunuyoruz. Döner Vergi Denetimi, Kasa Kontrolü ve tüm Restoran Vergi Danışmanlığı süreçlerinde uzman desteği sağlıyoruz. Avukat Ibrahim Çakır Türkçe hizmet vermektedir.

FAQ – Häufige Fragen zur Betriebsprüfung für Steinbach (Taunus)

1. Welches Finanzamt führt Betriebsprüfungen bei Gastronomiebetrieben aus Steinbach (Taunus) durch?

Das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe ist für alle Betriebsprüfungen im Hochtaunuskreis zuständig. Die Prüfer und die Stelle für Kassennachschauen sind dort angesiedelt.

2. Was ist ein Richtsatzvergleich und warum ist er für Gastronomen gefährlich?

Das Finanzamt vergleicht Ihren erklärten Rohgewinnaufschlag mit Branchendurchschnittswerten. Liegt Ihr Wert darunter, werden nicht erklärte Einnahmen unterstellt. Die Differenz wird als Hinzuschätzung festgesetzt – oft ohne Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten.

3. Was passiert bei einer Kassennachschau?

Bei einer Kassennachschau erscheint ein Prüfer ohne Vorankündigung während der Geschäftszeiten. Er prüft die TSE-Kasse, fordert Z-Bons und Kassenberichte an und kann Testkäufe durchführen. Sie haben das Recht, vor Aussagen einen Anwalt zu kontaktieren.

 

4. Wie wird der Wareneinsatz bei der Prüfung verwendet?

Der Prüfer berechnet aus Ihrem Wareneinsatz, wie viele Portionen Sie hätten verkaufen müssen. Stimmt die errechnete Menge nicht mit den gebuchten Umsätzen überein, dient dies als Grundlage für eine Hinzuschätzung.

 

5. Wie schnell kann ich bei einer laufenden Prüfung Unterstützung bekommen?

Bei Betriebsprüfungen und Kassennachschauen bieten wir Soforthilfe – oft noch am selben Tag. Von unserem Frankfurter Standort sind wir in etwa 15 Minuten für Mandanten aus Steinbach (Taunus) erreichbar.

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069 153 294 512

Dynamostraße 13

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