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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Weiterstadt

Anwalt im Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Statue der Gerechtigkeit

Ich nehme mir stets Zeit für Ihre Anliegen und Bedürfnisse und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

Rechtsanwalt & Steuerstrafverteidiger

LL.M. Steuerrecht 

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Zertifi­zierter Berater für Steuerstrafrecht 

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht für Weiterstadt

Ein Schreiben vom Finanzamt, eine angekündigte Betriebsprüfung oder der Verdacht auf Steuerhinterziehung – solche Situationen erfordern einen klaren Kopf und rechtliche Expertise. Für Mandanten aus Weiterstadt bietet die KSW Kanzlei genau das: strukturierte Beratung, die Ruhe in eine belastende Lage bringt. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Spezialist für Steuerrecht mit LL.M. Steuerrecht und LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, vertritt Privatpersonen und Unternehmer – von der Gastronomie über den Einzelhandel bis zu Dienstleistungsbetrieben. Unser Frankfurter Standort ist nur etwa 25 Minuten von Weiterstadt entfernt. Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Persönliche Termine sind nach Vereinbarung in Mainz möglich.

KSW – Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in

Frankfurt am Main (Zweigstelle)

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Mainz (Hauptsitz)
Mombacher Str. 93 · 55122 Mainz
Tel.: 06131 464 88 70

Bewertungen

Referenzen

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Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türke, Türkei, Informationsaustausch, Bilgi paylasimi
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Fachwissen, dem Institutionen vertrauen - Rechtsanwalt Cakir ist nicht nur in der Verteidigung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert, sondern vermittelt sein Wissen auch an angehende Meister, Fach- und Führungskräfte sowie Studierende. Als Dozent im Steuerrecht war er unter anderem für die Handwerkskammer Rheinhessen, die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft sowie die iba University tätig.

Beratung

STEUERSTRAFRECHT

Vom Steuerfahndungsfall über steuerliche Korrekturen bis zu Verhandlungen vor Straf- und Finanzgerichten – Steuerstrafrecht ist unsere Kernkompetenz.

SELBSTANZEIGEN

Strafbefreiung durch Selbstanzeige erfordert Takt, Fachwissen und Sorgfalt – wir begleiten Sie diskret und rechtskonform durch jeden Verfahrensschritt.

STEUERSTREIT

Ob Einspruchsverfahren, AdV-Antrag oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

SCHWARZARBEIT

Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialabgaben oder illegaler Beschäftigung – wir sichern Ihre Verteidigung vom ersten Verdacht an.

Echte Erfahrungen unserer Mandanten

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!
Ich danke Herrn Çakır herzlich, da er mich in meinem Fall kompetent beraten und durch seine gezielte Unterstützung ein positives Ergebnis erzielt hat. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Schnelle, diskrete und kompetente Hilfe im Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Erstgespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Persönliche Termine sind in Mainz, Frankfurt und Mannheim möglich, auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind zuverlässig für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen.

Steuerstrafrecht – Anwalt für Weiterstadt

Steuerstrafrecht für Weiterstadt – Die Phasen eines Steuerstrafverfahrens verstehen


Ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO durchläuft verschiedene Phasen – und in jeder Phase gelten andere Regeln für eine wirksame Verteidigung. Für Gastronomen aus Weiterstadt mit Döner-Restaurant, Pizzeria, Asia-Imbiss oder Bäckerei ist es entscheidend, diese Abläufe zu kennen und frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen.
 

Das Verfahren beginnt typischerweise mit der Einleitung durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Darmstadt oder durch die Steuerfahndung Darmstadt. In dieser Ermittlungsphase sammeln die Behörden Beweismaterial – oft ausgelöst durch einen Schätzungsbescheid nach einer Betriebsprüfung oder durch Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter. Hier ist Schweigen meist die richtige Strategie, denn jede unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
 

In der zweiten Phase prüft die Behörde, ob die Beweise für eine Anklage ausreichen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine fundierte Stellungnahme, die entlastende Umstände darlegt und Ermittlungsfehler aufzeigt. Gelingt dies, kann das Verfahren eingestellt werden – ohne Anklage, ohne Hauptverhandlung.
 

Kommt es dennoch zur Anklage, folgt das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Hier geht es um die Verteidigung in der Hauptverhandlung, um Beweisanträge und um das Ziel, eine Verurteilung zu verhindern oder das Strafmaß zu minimieren.
 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht mit LL.M. Steuerrecht und LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, begleitet Mandanten aus Weiterstadt durch alle Phasen des Steuerstrafverfahrens. Unser Frankfurter Standort ist nur etwa 25 Minuten entfernt.
 

Türkçe Hizmet – Vergi Ceza Hukuku
 

Weiterstadt ve çevresindeki Türk restoran sahipleri için Türkçe danışmanlık sunuyoruz. Vergi Ceza Hukuku ve Vergi Kaçakçılığı konularında uzman desteği için Avukat İbrahim Çakır ile iletişime geçebilirsiniz.

FAQ – Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht für Weiterstadt

1. Welche Phasen durchläuft ein Steuerstrafverfahren für Weiterstadt?
Ein Steuerstrafverfahren durchläuft typischerweise drei Phasen: das Ermittlungsverfahren (Beweissammlung durch Finanzamt oder Steuerfahndung), das Zwischenverfahren (Entscheidung über Anklageerhebung) und gegebenenfalls das Hauptverfahren vor Gericht. In jeder Phase gelten andere Verteidigungsstrategien.


2. Wer leitet ein Steuerstrafverfahren für Weiterstadt ein?
Für Weiterstadt ist die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Darmstadt oder die Steuerfahndung Darmstadt zuständig. Diese Behörden haben ähnliche Befugnisse wie eine Staatsanwaltschaft und können Durchsuchungen beantragen sowie Beweismittel sicherstellen.

 

3. Wann sollte ich im Steuerstrafverfahren für Weiterstadt eine Stellungnahme abgeben?
Nicht sofort. In der frühen Ermittlungsphase ist Schweigen meist die richtige Strategie. Eine fundierte Stellungnahme sollte erst nach Akteneinsicht und gründlicher Prüfung der Vorwürfe erfolgen – idealerweise im Zwischenverfahren, um eine Einstellung zu erreichen.

 

4. Kann ein Steuerstrafverfahren für Weiterstadt eingestellt werden?
Ja. Wenn die Beweise nicht ausreichen oder entlastende Umstände vorliegen, kann das Verfahren eingestellt werden. Auch eine Einstellung gegen Auflage (z.B. Zahlung einer Geldauflage) ist möglich. Dies vermeidet eine öffentliche Hauptverhandlung und einen Eintrag im Führungszeugnis.

 

5. Wie kann ein Anwalt für Weiterstadt im Steuerstrafverfahren helfen?
Rechtsanwalt Çakır nimmt Akteneinsicht, analysiert die Beweislage und entwickelt eine phasengerechte Verteidigungsstrategie. Er übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt Darmstadt und der Steuerfahndung und vertritt Sie bei Bedarf vor Gericht. Unser Frankfurter Standort ist etwa 25 Minuten von Weiterstadt entfernt.

Selbstanzeige – Beratung für Weiterstadt

Selbstanzeige für Weiterstadt – Wann Sperrgründe die Straffreiheit ausschließen
 

Die Selbstanzeige nach § 371 AO kann Straffreiheit bei Steuerhinterziehung bewirken – aber nur, wenn kein Sperrgrund vorliegt. Für Mandanten aus Weiterstadt ist es entscheidend zu verstehen, wann das Zeitfenster für eine wirksame Selbstanzeige noch offen ist und wann es sich bereits geschlossen hat.


Der häufigste Sperrgrund: Die Tatentdeckung. Wenn das Finanzamt Darmstadt Ihre Steuerhinterziehung bereits kennt oder Sie mit der Entdeckung rechnen mussten, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) erhalten deutsche Finanzämter seit Jahren Daten über ausländische Konten – auch über türkische Konten bei Banken wie Ziraat Bankası, Garanti BBVA oder İş Bankası. Sobald diese Daten beim Finanzamt eingehen und Ihre Steuererklärungen damit abgeglichen werden, ist die Tat entdeckt.


Weitere Sperrgründe: Wenn Ihnen eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung bekannt gegeben wurde, ist die Selbstanzeige für die betroffenen Steuerarten und Jahre gesperrt. Gleiches gilt, wenn ein Amtsträger zur Prüfung oder Ermittlung erschienen ist oder wenn die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben wurde.


Selbst bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat ist Straffreiheit noch erreichbar – durch einen Zuschlag nach § 398a AO. Dieser beträgt 10 bis 20 Prozent je nach Hinterziehungssumme, zusätzlich zur Nachzahlung der Steuern und Zinsen. Aber auch dieser Weg ist nur offen, solange kein Sperrgrund greift.


Das Zeitfenster ist eng. Jede Stunde zählt. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Sperrgrund vorliegt, sollten Sie umgehend rechtliche Beratung einholen. Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Experte für Steuerrecht mit LL.M. Steuerrecht und LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, prüft für Mandanten aus Weiterstadt, ob eine wirksame Selbstanzeige noch möglich ist. Unser Frankfurter Standort ist nur etwa 25 Minuten entfernt.


Türkçe Hizmet – Gönüllü Beyan


Weiterstadt ve çevresindeki Türk vatandaşları için Türkçe danışmanlık sunuyoruz. Türkiye Hesapları ve Gönüllü Beyan konularında uzman desteği için Avukat İbrahim Çakır ile iletişime geçebilirsiniz. Vergi Affı için zaman daralıyor.

FAQ – Häufige Fragen zur Selbstanzeige für Weiterstadt

1. Was sind Sperrgründe bei der Selbstanzeige für Weiterstadt?
Sperrgründe sind Umstände, die eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO ausschließen. Dazu gehören: Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, Einleitung eines Strafverfahrens, Erscheinen eines Amtsträgers zur Prüfung oder Ermittlung sowie die Tatentdeckung durch das Finanzamt Darmstadt.


2. Wann liegt eine Tatentdeckung für Weiterstadt vor?
Tatentdeckung liegt vor, wenn das Finanzamt Darmstadt Ihre Steuerhinterziehung bereits kennt oder wenn Sie bei verständiger Würdigung damit rechnen mussten. Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) werden Daten über ausländische Konten übermittelt – sobald diese abgeglichen werden, kann die Tat als entdeckt gelten.

 

3. Kann ich trotz hoher Hinterziehungsbeträge für Weiterstadt Straffreiheit erlangen?
Ja, aber nur über § 398a AO. Bei Beträgen über 25.000 Euro pro Tat müssen Sie neben der Nachzahlung der Steuern und Zinsen einen Zuschlag von 10 bis 20 Prozent zahlen. Die Sperrwirkung wird dadurch aufgehoben – aber nur, wenn kein anderer Sperrgrund vorliegt.

 

4. Betrifft der automatische Informationsaustausch auch türkische Konten für Weiterstadt?
Ja. Die Türkei nimmt am automatischen Informationsaustausch teil. Kontodaten türkischer Banken werden an deutsche Finanzämter übermittelt. Wenn Sie türkische Konten nicht erklärt haben, sollten Sie prüfen lassen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist – das Zeitfenster kann sehr eng sein.

 

5. Wie schnell muss ich bei einer Selbstanzeige für Weiterstadt handeln?
Jede Stunde zählt. Sobald ein Sperrgrund eintritt, ist die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige verloren. Rechtsanwalt Çakır kann kurzfristig prüfen, ob das Zeitfenster noch offen ist. Unser Frankfurter Standort ist etwa 25 Minuten von Weiterstadt entfernt.

Einspruch Steuerbescheid – Anwalt für Weiterstadt

Einspruch gegen Steuerbescheide für Weiterstadt – Erst Frist sichern, dann begründen


Ein Schätzungsbescheid oder Änderungsbescheid des Finanzamts Darmstadt kann Gastronomen aus Weiterstadt unter erheblichen Zeitdruck setzen. Die Einspruchsfrist nach § 347 AO beträgt nur einen Monat – und beginnt drei Tage nach dem Datum des Bescheids. Doch diese Frist zu wahren ist einfacher, als viele denken.
 

Ein Einspruch kann formlos eingelegt werden – per Post, Fax, E-Mail oder sogar über ELSTER. Entscheidend ist: Der Einspruch muss innerhalb der Frist beim Finanzamt eingehen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Die Begründung können Sie nachreichen. Das bedeutet: Erst die Frist sichern, dann in Ruhe die Argumentation ausarbeiten.
 

Gerade bei Hinzuschätzungen gegen Gastronomiebetriebe – Döner-Restaurant, Pizzeria, Asia-Imbiss, Bäckerei – braucht eine fundierte Begründung Zeit. Der Sachbearbeiter hat möglicherweise Richtsätze angewendet, die auf Ihren konkreten Betrieb nicht passen. Oder Kassendaten wurden falsch interpretiert. Diese Fehler müssen systematisch aufgearbeitet und mit Nachweisen belegt werden. Das geht nicht über Nacht.
 

Die Strategie: Ein kurzer, fristgerechter Einspruch mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Dann Akteneinsicht beantragen, die Berechnungsgrundlagen prüfen und eine fundierte Stellungnahme verfassen. Falls die Nachzahlung Ihre Liquidität gefährdet, können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen – dann wird die Zahlung bis zur Entscheidung ausgesetzt.
 

Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Spezialist für Steuerrecht mit LL.M. Steuerrecht und LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, unterstützt Mandanten aus Weiterstadt bei Einsprüchen gegen Schätzungsbescheide – von der fristwahrenden Einlegung bis zur vollständigen Begründung. Unser Frankfurter Standort ist nur etwa 25 Minuten entfernt.
 

Türkçe Hizmet – Vergi İtirazı
 

Weiterstadt ve çevresindeki Türk restoran sahipleri için Türkçe danışmanlık sunuyoruz. Vergi İtirazı ve Vergi Tebligatı İtiraz konularında uzman desteği için Avukat İbrahim Çakır ile iletişime geçebilirsiniz.

FAQ – Häufige Fragen zum Einspruch gegen Steuerbescheide für Weiterstadt

1. Kann ich für Weiterstadt Einspruch einlegen, ohne sofort zu begründen?
Ja. Ein Einspruch nach § 347 AO kann formlos und ohne Begründung eingelegt werden. Wichtig ist nur, dass er innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt Darmstadt eingeht. Die Begründung können Sie später nachreichen – so sichern Sie erst die Frist und arbeiten dann in Ruhe die Argumentation aus.

 

2. Wie lege ich den Einspruch für Weiterstadt am schnellsten ein?
Am schnellsten per Fax, E-Mail oder über das ELSTER-Portal. Per Post ist das Risiko höher, dass der Einspruch nicht rechtzeitig ankommt. Ein kurzer Satz genügt: „Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich Einspruch ein. Begründung folgt." Vergessen Sie nicht Ihre Steuernummer.

 

3. Was sollte die nachgereichte Begründung für Weiterstadt enthalten?
Die Begründung sollte konkret darlegen, welche Positionen im Schätzungsbescheid falsch sind und warum. Bei Hinzuschätzungen gegen Gastronomiebetriebe geht es oft um fehlerhafte Richtsatzvergleiche oder falsch interpretierte Kassendaten. Belege und Nachweise erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.

 

4. Muss ich die Nachzahlung für Weiterstadt trotz Einspruch sofort zahlen?
Ja, der Einspruch selbst hat keine aufschiebende Wirkung. Die Nachzahlung bleibt fällig. Sie können jedoch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen – dann wird die Zahlung bis zur Entscheidung über den Einspruch ausgesetzt. Achtung: Bei erfolglosem Einspruch fallen Zinsen an.


5. Wie kann ein Anwalt beim Einspruch für Weiterstadt helfen?
Rechtsanwalt Çakır kann den fristwahrenden Einspruch sofort einlegen, Akteneinsicht beim Finanzamt Darmstadt beantragen und eine fundierte Begründung ausarbeiten. Das erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Unser Frankfurter Standort ist etwa 25 Minuten von Weiterstadt entfernt.

Betriebsprüfung Gastronomie – Anwalt für Weiterstadt

Betriebsprüfung für Weiterstadt – Warum die Verfahrensdokumentation entscheidend ist

 

Bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt Darmstadt fragen die Prüfer heute nicht mehr nur nach Belegen und Kassenbüchern. Für Gastronomen aus Weiterstadt mit Döner-Restaurant, Pizzeria, Asia-Imbiss oder Bäckerei ist eine vollständige Verfahrensdokumentation inzwischen Pflicht – und ihr Fehlen kann schwerwiegende Folgen haben.Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Ihr Kassensystem funktioniert: Welche TSE-Kasse nutzen Sie? Wie werden Belege erfasst? Wie werden Stornos und Retouren dokumentiert? Diese Dokumentation muss so detailliert sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit nachvollziehen kann, wie Ihre Aufzeichnungen entstanden sind.

 

Liegt keine oder nur eine unvollständige Verfahrensdokumentation vor, gilt die Buchführung als formell mangelhaft – und das Finanzamt darf schätzen.Seit 2025 müssen Unternehmen für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) alle steuerrelevanten Daten digital bereitstellen. Der Prüfer greift direkt auf Ihre Kassendaten zu und analysiert sie mit Prüfsoftware. Dabei vergleicht er Wareneinsatz und Rohgewinnaufschlag mittels Richtsatzvergleich. Stimmen Ihre Werte nicht mit den Branchenkennzahlen überein, folgt eine Hinzuschätzung.

 

Typische Prüfungsschwerpunkte bei Gastronomiebetrieben: Sind alle Kassenabschlüsse vollständig? Sind Stornos und Umtäusche dokumentiert? Werden Umsätze und Wetterdaten abgeglichen? Bei einer Kassennachschau kann der Prüfer auch unangekündigt erscheinen und einen Kassensturz durchführen.Rechtsanwalt Ibrahim Çakır, Anwalt für Steuerrecht mit LL.M. Steuerrecht und LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, unterstützt Gastronomen aus Weiterstadt bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen und bei der Abwehr von Hinzuschätzungen. Unser Frankfurter Standort ist nur etwa 25 Minuten entfernt.

 

Türkçe Hizmet – İşletme Denetimi

Weiterstadt ve çevresindeki Türk restoran sahipleri için Türkçe danışmanlık sunuyoruz. İşletme Denetimi, Döner Vergi Denetimi, Kasa Kontrolü ve Restoran Vergi Danışmanlığı konularında uzman desteği için Avukat İbrahim Çakır ile iletişime geçebilirsiniz.

FAQ – Häufige Fragen zur Betriebsprüfung Gastronomie für Weiterstadt

1. Was ist eine Verfahrensdokumentation und warum ist sie für Weiterstadt wichtig?
Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Ihr Kassensystem funktioniert – von der Belegerfassung bis zur Archivierung. Für Gastronomen aus Weiterstadt ist sie Pflicht. Fehlt sie, gilt die Buchführung als formell mangelhaft und das Finanzamt Darmstadt darf eine Hinzuschätzung vornehmen.


2. Was bedeutet die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) für Gastronomen aus Weiterstadt?
Seit 2025 müssen alle steuerrelevanten Daten digital bereitgestellt werden. Der Prüfer greift direkt auf Ihre Kassendaten zu und analysiert sie mit Prüfsoftware. Unvollständige oder falsch strukturierte Daten führen zu Rückfragen und Verzögerungen – oder zu Schätzungen.


3. Was wird bei einem Richtsatzvergleich für Weiterstadt geprüft?
Das Finanzamt vergleicht Ihren Wareneinsatz und Rohgewinnaufschlag mit branchenüblichen Kennzahlen. Liegen Ihre Werte deutlich unter den Richtsätzen für Gastronomie, vermutet das Finanzamt nicht erfasste Einnahmen und nimmt eine Hinzuschätzung vor.


4. Was passiert bei einer Kassennachschau für Gastronomen aus Weiterstadt?
Bei einer Kassennachschau erscheint ein Prüfer unangekündigt und führt einen Kassensturz durch. Er prüft, ob der Kassenbestand mit den Aufzeichnungen übereinstimmt. Differenzen können eine vollständige Außenprüfung auslösen.


5. Wie kann ein Anwalt bei der Betriebsprüfung für Weiterstadt helfen?
Rechtsanwalt Çakır prüft vorab Ihre Verfahrensdokumentation, begleitet Sie während der Prüfung und wehrt unbegründete Hinzuschätzungen ab. Er kennt die Prüfungsmethoden des Finanzamts Darmstadt und kann in der Schlussbesprechung verhandeln. Unser Frankfurter Standort ist etwa 25 Minuten von Weiterstadt entfernt.

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