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Drei Jahre Haft! Gewerbesteuerhinterziehung bei Verkauf von Masken durch falsche Betriebsstätten-Angaben: BGH bestätigt Haftstrafen
Ein BGH-Beschluss (1 StR 238/24) warnt: Die Verlegung des Firmensitzes in eine „Gewerbesteueroase“ ist als Steuerhinterziehung strafbar, wenn vor Ort nicht tatsächlich gearbeitet wird
. In der Maskenaffäre führte eine reine Briefkastenadresse zur Verkürzung von über 8 Millionen Euro Gewerbesteuer. Der BGH bestätigte hierfür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein bloßer Mietvertrag reicht für eine Betriebsstätte steuerlich nicht aus.
Ibrahim Cakir
18. März3 Min. Lesezeit


Steuerhinterziehung vermeiden: So schützen Sie sich vor strafrechtlichen Konsequenzen
Steuerhinterziehung ist strafbar – und kann teuer werden. Wer betroffen ist, sollte rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M. LL.M.
3. Aug. 20252 Min. Lesezeit
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