Aufgrund der steigenden Preise im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 finden sich deshalb folgende Steueränderungen, die rückwirkend ab dem 1.1.2022 greifen sollen:
Der als Werbungskosten abziehbare Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit soll von bisher 1.000 EUR auf 1.200 EUR angehoben werden.
Der Grundfreibetrag von aktuell 9.984 EUR soll rückwirkend ab 1.1.2022 auf 10.347 EUR angehoben werden. Im Rahmen der Zusammenveranlagung ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch.
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die ab dem 21. Entfernungskilometer 2023 von 35 Cent auf 38 Cent je Kilometer steigen sollte, wird nun rückwirkend zum 1.1.2022 38 Cent betragen.
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